Was sind nun genau 'Rücksendekosten'?

steht ja in (fast) jeder Widerrufsbelehrung: „Der Verbraucher hat die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bereits bestellten entspricht und wenn der Preis der rückzusendenden
Ware einen Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder wenn bei einem
höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht
wurde.“
Sehr schön, aber wann trifft dies nun zu?
Verbraucher bestellt per Vorkasse und verweigert Annahme bzw.
widerruft - also Gegenleistung erbracht, Kosten trägt Verkäufer.
Verbraucher bestellt per Nachnahme, zahlt, prüft Ware und widerruft -
Gegenleistung erbracht, Kosten trägt Verkäufer.
Verbraucher bestellt per Nachnahme und verweigert Annahme,
Gegenleistung also nicht erbracht. Der klassische Fall, um den
Verkäufer zu schädigen. Sind die Versandkosten + Nachnahmegebühr nun
nur Hin- oder auch Rücksendekosten? Wenn Hinsendekosten - fallen die
Kosten aber doch durch nur durch die Rücksendung an? Dann stellt sich
aber die Frage, wann fallen denn die speziell vom Verbraucher zu
tragenden Rücksendekosten eigentlich überhaupt an? Nur beim Kauf auf
Rechnung? Dann wird Ware angenommen, geprüft und muß vor Erbringung
der Gegenleistung zurückgesandt werden.
Wie werden nun genau Rücksendekosten definiert?

ggg

ggg

Hallo,

wie wäre es, wenn Du die Frage beantworten würdest, dann würde sie bestimmt auch nicht mehr gepostet werden.

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

Hallo!

wie wäre es, wenn Du die Frage beantworten würdest, dann würde
sie bestimmt auch nicht mehr gepostet werden.

Wenn die Frage letzte und vorletzte Woche nicht beantwortet werden konnte, wird man sie auch diese Woche nicht beantworten können.

Gruß M.

Off topic
Auch Hallo,

wer weiß, vielleicht kommt ja jemand aus dem Urlaub zurück, der die Frage beantworten könnte?

Gruß
Tina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Expertensuche wäre wohl eher angeraten
Hallo,

wer weiß, vielleicht kommt ja jemand aus dem Urlaub zurück,
der die Frage beantworten könnte?

und damit man möglichst viele User erreicht, stellt man sie jeden Tag, am besten mehrfach und in jedem Brett…

Es gibt bei Wer-Weiss-Was auch eine Expertensuche. Da wäre die Frage dann sicher besser aufgehoben.

Gruß

S.J.

Hallo,

auch wenn Du ich Dir im Prinzip Recht gebe, ich warte schon seit ca. 6 Wochen auf die Antwort eines von mir ausgewählten Experten…

Gruß
Tina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich bin kein Rechtsexperte, aber habe mich als Verkäufer etwas zum Thema schlau gelesen - ohne Garantie der Richtigkeit.

Erstattung der Hinsendekosten war mal heiß umstritten, Gerichte (aber noch nicht das BGH) haben entschieden, dass der Verkäufer die Hinsendekosten erstatten muss http://pages.ebay.de/rechtsportal/gew… OLG Karlsruhe Urteil vom 05.09.2007 (Az.: 15 U 226/06)

Generell zu teueren Versandextras: wenn der Verkäufer die anbietet, muss er bei Widerruf die Kosten erstatten. Wenn der Verkäufer keine Versandextras anbietet, aber der Käufer unbedingt welche haben will, könnte man darüber streiten, ob die unnötigen Extra-Kosten erstattet werden müssen.

steht ja in (fast) jeder Widerrufsbelehrung: „Der Verbraucher
hat die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bereits bestellten entspricht und wenn der Preis der
rückzusendenden
Ware einen Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder wenn bei
einem
höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs die
Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht
erbracht
wurde.“
Sehr schön, aber wann trifft dies nun zu?
Verbraucher bestellt per Vorkasse und verweigert Annahme bzw.
widerruft - also Gegenleistung erbracht, Kosten trägt
Verkäufer.

Annahme Verweigert: Post zahlt Rücksendung. Dem Käufer wird seine Zahlung komplett erstattet.

Verbraucher bestellt per Nachnahme, zahlt, prüft Ware und
widerruft -

Dem Käufer wird seine Zahlung komplett erstattet. Bei Warenwert unter 40 Euro zahlt Käufer Rücksendung, über 40 Euro zahlt der Verkäufer die billige Rücksendung, man kann darüber streiten ob Versandextras ersetzt auch werden müssen.

Gegenleistung erbracht, Kosten trägt Verkäufer.
Verbraucher bestellt per Nachnahme und verweigert Annahme,
Gegenleistung also nicht erbracht. Der klassische Fall, um den
Verkäufer zu schädigen. Sind die Versandkosten +
Nachnahmegebühr nun
nur Hin- oder auch Rücksendekosten? Wenn Hinsendekosten -
fallen die
Kosten aber doch durch nur durch die Rücksendung an? Dann
stellt sich
aber die Frage, wann fallen denn die speziell vom Verbraucher
zu
tragenden Rücksendekosten eigentlich überhaupt an? Nur beim
Kauf auf
Rechnung? Dann wird Ware angenommen, geprüft und muß vor
Erbringung
der Gegenleistung zurückgesandt werden.
Wie werden nun genau Rücksendekosten definiert?

Versandkosten = die Kosten die beim Versand entstehen (Porto, Verpackung, Arbeit, Weg zur Post, etc.).

Der Käufer hat eine Mitpflicht die Kosten niedrig zu halten, also z. B. Rücksendung in der Verpackung, in der die Ware kam, günstige Rückversandoption wählen. Wenn der Käufer Versandextras wählt (z. B. unfreier Rückversand), muss der Verkäufer die Sendung zwar annehmen (Eine Regelung des Verkäufers, wonach unfreie Rücksendungen durch den Käufer nicht angenommen werden, ist unzulässig (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2007 – 5 W 15/07). ), der Käufer hat aber (bei Warenwert über 40 Euro) nur Anspruch auf Erstattung des Basisportos (gesunder Menschenverstand und allgemein üblich).

Zu den meisten dieser Fragen gibt es kein absolut klares Gesetz / BGH Urteil, sie beschäftigen also weiter Amts- und Landgerichte.

Stephanie