Hallo!
Im Psychologiebrett ist ein Artikel der mich langsam wütend werden läßt, weil der Anschein erweckt wird, ein Kind, das nicht strafmündig ist, dürfe machen, was es will, bis hin zu Körperverletzung und sogar (angedrohtem) Mord, ohne daß jemand was dagegen tun kann, weil ja nicht strafmündig.
Grüße
Im Psychologiebrett ist ein Artikel der mich langsam wütend
werden läßt, weil der Anschein erweckt wird, ein Kind, das
nicht strafmündig ist, dürfe machen, was es will, bis hin zu
Körperverletzung und sogar (angedrohtem) Mord, ohne daß jemand
was dagegen tun kann, weil ja nicht strafmündig.
Die seit einiger Zeit geführte Diskussion um jugendliche Intensivtäter zeigt wie schwieirg es ist mit Uneinsichtigen umzugehen. Nicht jedes Problem ist mit den Mitteln des Strafrechtes zu lösen und auch das Zivilrecht erweist sich in solchen Fällen oft als stumpfe Waffe. Unrechtsbewußtsein kann man nicht verordnen. Wenn gesellschaftliche Werte erodieren, ist es schwierig Fehlentwicklungen wieder rückgägngig zu machen.
Wer sagt: „Strafunmündige Kinder dürfen alles tun, was sie wollen“, der unterliegt dem Irrtum, dass alles erlaubt sei, was nicht strafbar ist. Das stimmt aber nicht. Richtig ist allein, dass, wer strafunmündig ist, für seine Taten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ein 13-Jähriger, der einen anderen ermordet, wird also nicht mit lebenslanger Freiheitsstrafe und auch nicht mit der im Jugendstrafrecht vorgesehenen Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe oder auch nur mit einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Folgen rechtswidriger Taten eines Strafunmündigen können ganz verschieden sein. Zunächst einmal muss man zivilrechtlich grundsätzlich ab dem achten Lebensjahr (also mit sieben) für sein rechtswidriges (!) Verhalten einstehen. Da hilft es dem Kind auch nichts, wenn es kein Geld hat, denn wenn Ansprüche gegen das Kind tituliert werden, verjähren sie frühestens (!) nach 30 Jahren.
Und natürlich kann ein 13-Jähriger nicht durch die Gegend laufen und nach Belieben Menschen ermorden und sagen: „Niemand darf mich aufhalten!“ Denn natürlich darf man das Kind aufhalten, und wer etwas anderes behauptet, hat nicht nur keine Ahnung von der Rechtsordnung, sondern auch ein bedenkliches Rechtsempfinden.
Levay
Hallo!
und wer etwas anderes behauptet, hat nicht nur
keine Ahnung von der Rechtsordnung, sondern auch ein
bedenkliches Rechtsempfinden.
Wer? Der Schulleiter? Sehe ich auch so.
Wie könnten die Betroffenen das Kind aufhalten?
Grüße
Andreas
Hallo!
Wenn gesellschaftliche Werte erodieren,
ist es schwierig Fehlentwicklungen wieder rückgägngig zu
machen.
Finde ich auch. Wenn das mein Kind wäre, hätte ich es gar nicht so weit kommen lassen. Aber was rätst du den Betroffenen in solchen Fällen grundsätzlich? Kann man was tun oder nicht?
Grüße
Andreas
Hallo!
Wie könnten die Betroffenen das Kind aufhalten?
Vielleicht mal das Jugendamt informieren. Die können dann prüfen, warum das Kind so verhaltensauffällig ist. Und sollte das soziale Umfeld des Kindes für dessen Verhalten verantwortlich sein, haben diese ev. die geeigneten Möglichkeiten, das Kind aus diesem Umfeld herauszunehmen!
Grüße
Andreas
Auch Andreas
Wie könnten die Betroffenen das Kind aufhalten?
Das ist eine Einzelfallfrage. Es gibt ja verschiedenste Möglichkeiten, und nur eine scheidet von vornherein aus: strafrechtliche Verurteilung.
Levay
Ich glaube nicht, dass es in erster Linie eine Aufgabe der Justiz wäre, hier etwas zu unternehmen; wir reden von Kindern, da müssen Erziehungsberechtigte ran, notfalls das Jugendamt. Denkbar sind gleichwohl zivilrechtliche Schritte, etwa eine Unterlassungsklage.
Levay
Finde ich auch. Wenn das mein Kind wäre, hätte ich es gar
nicht so weit kommen lassen. Aber was rätst du den Betroffenen
in solchen Fällen grundsätzlich?
Ich bin nicht berufen, in so einer Situation Ratschläge zu erteilen. Bei der Erziehung meiner beiden Kinder ist auch nicht alles so gelaufen, wie ich es mir vorgestellt habe, was aber auch nicht verwunderlich, wenn man mit lebendigen Menschen udn ausgebildeten Charakteren zu tun hat.
Kann man was tun oder nicht?
Man kann es versuchen, aber es gibt sicherlich auch Fälle, wo Hopfen und Malz verloren ist und nur noch so zweifelhafte Einrichtungen wie sog. „Boot-Camps“ helfen.
Hallo!
Im Psychologiebrett ist ein Artikel der mich langsam wütend
werden läßt, weil der Anschein erweckt wird, ein Kind, das
nicht strafmündig ist, dürfe machen, was es will, bis hin zu
Körperverletzung und sogar (angedrohtem) Mord, ohne daß jemand
was dagegen tun kann, weil ja nicht strafmündig.
Hallo, Andreas,
der Zeitpunkt scheint mir längst verpaßt zu sein einem solchen Kind und der unterstützenden Mutter die Grenzen aufzuzeigen.
Es ist m.E. nur die „Luschigkeit“ der Eltern des bedrohten Kindes,
daß es ungestraft soweit kommen konnte.
Ich wüßte mein Kind zu schützen!
Aber dazu gehört eine gewisse Konsequenz im rechtzeitigen Handeln.
Gruß:
Manni
PS: Gab es in München nicht mal einen gewissen Mechmet, den man hatte Jahre in seiner Gewalt gewähren lassen, bis er dann in der Türkei im Gefängnis verschwand?
Hallo Manni!
Genau meine Meinung. Und wenn man dann helfen will, kommt man zu spät. Schade.
Grüße
Andreas