Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage: Ist es unter datenschutzrechtlichen Aspekten eigentlich erlaubt, Absagen bei Bewerbungen per Email zu verschicken? Schließlich ist oftmals der Name des Bewerbers nicht in der Email vorhanden, so dass nicht gesichert ist, dass die Absage tatsächlich bei der betreffenden Person ankommt…
Vielen Dank,
Tanja Ruete
Hallo!
ich habe eine Frage: Ist es unter datenschutzrechtlichen
Aspekten eigentlich erlaubt, Absagen bei Bewerbungen per Email
zu verschicken? Schließlich ist oftmals der Name des Bewerbers
nicht in der Email vorhanden, so dass nicht gesichert ist,
dass die Absage tatsächlich bei der betreffenden Person
ankommt…
Das mit dem „Name des Bewerbers nicht in der Email vorhanden“ habe ich zwar nicht verstanden, aber wenn der Bewerber bei der Bewerbung eine E-Mail-Adresse angibt, wird es doch auch zwingend seine sein.
Gruß M.
Ich verstehe dein Problem nicht
Sehr geehrte Frau Tanja Ruete,
nach ausführlicher Durchsicht Ihrer Unterlagen haben wir uns dennoch für einen anderen Bewerber entschieden.
Mit freundlichem Gruß
Dings Bums
zu verschicken? Schließlich ist oftmals der Name des Bewerbers
nicht in der Email vorhanden, so dass nicht gesichert ist,
dass die Absage tatsächlich bei der betreffenden Person
ankommt…
Verstehe ich nicht. Bloss weil die E-Mail-Adresse z.B. „[email protected]“ heißt, gibt es doch eine Anrede, die man dazu nutzen kann. Und normalerweise haben Privatleute auch keine Sammeladressen à la „[email protected]“.
Ich verstehe dein Problem nicht.
Gruß
Stefan
PS: In UK wurden sogar Kündigungen per SMS verschickt. In DE zum Glück unwirksam.
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage: Ist es unter datenschutzrechtlichen
Aspekten eigentlich erlaubt, Absagen bei Bewerbungen per Email
zu verschicken? Schließlich ist oftmals der Name des Bewerbers
nicht in der Email vorhanden, so dass nicht gesichert ist,
dass die Absage tatsächlich bei der betreffenden Person
ankommt…
Bei seriösen Firmen steht der normalerweise im Header der E-Mail, etwa:
Von: Lieschen Müller
Wenn Du Dir diese Mail ausdruckst steht das normalerweise dann mit drauf.
Hi
ich habe eine Frage: Ist es unter datenschutzrechtlichen
Aspekten eigentlich erlaubt, Absagen bei Bewerbungen per Email
zu verschicken? Schließlich ist oftmals der Name des Bewerbers
nicht in der Email vorhanden, so dass nicht gesichert ist,
dass die Absage tatsächlich bei der betreffenden Person
ankommt…
Meinst Du, daß sich ein Bewerber mit einer fremden E-Mail-Adresse bei einer Firma bewirbt oder wie?
Gruß
Edith
Hallo,
ich habe eine Frage: Ist es unter datenschutzrechtlichen
Aspekten eigentlich erlaubt, Absagen bei Bewerbungen per Email
zu verschicken? Schließlich ist oftmals der Name des Bewerbers
nicht in der Email vorhanden, so dass nicht gesichert ist,
dass die Absage tatsächlich bei der betreffenden Person
ankommt…
dann dürfte eine telefonische Absage ja auch nicht zulässig sein, denn wer weiß, ob nicht jemand anderes den Hörer abnimmt. Und woher soll der AG bei einer schriftlichen Absage wissen, ob die Adresse wirklich stimmt und nicht ein anderer den Brief öffnet?
Im Ernst: Wenn ein Bewerber sich mit einer Email Adresse wie [email protected] bewirbt (ehrlich schon erlebt), muss er davon ausgehen, dass dort auch die Absage landet. Wenn er nicht will, dass jemand anderes diese Absage ließt, muss er selbst sicherstellen, dass kein anderer Zugriff auf das Postfach hat.
PS: E-Mail Adressen kann man kostenlos, problemlos und ohne Verzögerungen bei Millionen von Providern einrichten.
Gruß
S.J.