worauf sollte man achten? Gibt es da auch vorgefertigte Protokolle? Zählerstand usw. ist ja eher ein relativ einfaches Problem …
Danke!
Irmelin
Hallo,
worauf sollte man achten? Gibt es da auch vorgefertigte
Protokolle? Zählerstand usw. ist ja eher ein relativ einfaches
Problem …
in der Tat. Wenn Ihr das ohne einen Gutachter oder wenigstens Architekten macht, werdet Ihr die richtigen Mängel sowieso nicht finden. Ansonsten wäre ein Nachweis über die durchgeführten Wartungsarbeiten hilfreich, Leitungspläne für Strom und Wasser, Name und Adressen der mit dem Bau oder Reparaturen beauftragten Unternehmen usw.
Gruß
Christian
Hallo,
das ist ja richtig, nur hätte das vor dem Kauf erfolgen müssen.
jetzt geht es nur um die Übergabe des Hauses.
Wenn der Haus- und Grundeigentümerverein keinen Vordruck hat, sollte man sich selbst überlegen, worauf es ankommen könnte.
Ich würde notieren
- sämtliche Zählerstände
- vorhandene Möblierung (soweit vereinbart)
- Zustand der Räume
und auch bestätigen lassen, dass der Zustand des Hauses seit Vertragsschluss sich nicht verändert hat.
Ort und Datum (evtl. auch Uhrzeit)
Unterschrift aller Parteien
CU
HaWeThie
Hallo,
das ist ja richtig, nur hätte das vor dem Kauf erfolgen
müssen.
wieso das? Das Übergabeprotokoll hat doch auch die Aufgabe, noch vorhandene Mängel festzuhalten, die sofort oder später zu beseitigen oder deren Vorhandensein zu entschädigen ist. Wenn die Mängelfeststellung nur vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages stattfinden könnte, würde keine einzige Wohnung/kein einziges Haus verkauft werden, das im Bau ist (bzw. sich sogar noch nicht im Bau befindet), und damit käme dann wohl der Wohnungsbau in Deutschland zum Erliegen. Schließlich ist es üblich, daß ein Bauprojekt erst dann begonnen wird, wenn x% der Objekte schon verkauft sind.
Gruß
Christian
Hallo
wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier um den Kauf eines „Gebrauchthauses“.
Da schicke ich vor dem Kauf einen Sachverständigen durch.
Natürlich kann zwischen Vertragschluss und Übergabe was passieren, aber ob das so gravierend sein kann… (Ausnahme: der Zeitraum ist mehrere Monate)
Bei einem Neubau ist klar: da lasse ich während der Bauphase und vor der Abnahme vom Bauträger einen SV mal schauen.
Gruß
HaWeThie
Hallo Christian,
das ist ja richtig, nur hätte das vor dem Kauf erfolgen
müssen.wieso das? Das Übergabeprotokoll hat doch auch die Aufgabe,
noch vorhandene Mängel festzuhalten, die sofort oder später zu
beseitigen oder deren Vorhandensein zu entschädigen ist.
Soweit richtig, aber du willst ja zusätzlich noch folgendes vom Verkäufer:
Ansonsten wäre ein Nachweis über die durchgeführten
Wartungsarbeiten hilfreich, Leitungspläne für Strom
und Wasser, Name und Adressen der mit dem Bau oder
Reparaturen beauftragten Unternehmen usw.
Wenn du als Käufer mit diesen Forderungen erst nach dem notariellen Kaufvertrag bei Übergabe der Immo an den Verkäufer herantrittst, dann wirst du höchstwahrscheinlich nur ein müdes Lächeln ernten. Wozu sollt er sich die Mühe machen und diese Unterlagen zusammenzusuchen?
Grüße von
Tinchen
Hallo,
Ansonsten wäre ein Nachweis über die durchgeführten
Wartungsarbeiten hilfreich, Leitungspläne für Strom
und Wasser, Name und Adressen der mit dem Bau oder
Reparaturen beauftragten Unternehmen usw.Wenn du als Käufer mit diesen Forderungen erst nach dem
notariellen Kaufvertrag bei Übergabe der Immo an den Verkäufer
herantrittst, dann wirst du höchstwahrscheinlich nur ein müdes
Lächeln ernten. Wozu sollt er sich die Mühe machen und diese
Unterlagen zusammenzusuchen?
wieso sollte er die Unterlagen behalten wollen? Wieso sollte man das nicht in der Mängelliste vermerken?
Üblicherweise wird der Kaufpreis nicht vollständig am Fälligkeitstag ausbezahlt, sondern es wird ein Teil (3-5%) zurückbehalten. Schließlich hätte der Verkäufer sonst auch keinen Grund, die festgehaltenen Mängel zu beseitigen.
Gruß
Christian
Hallo,
Üblicherweise wird der Kaufpreis nicht vollständig am
Fälligkeitstag ausbezahlt, sondern es wird ein Teil (3-5%)
zurückbehalten.
Das ist imho bei Neubauten üblich, bei gebrauchten Häusern wird meines Wissens die Grundbucheintragung erst vorgenommen, wenn der komplette Kaufpreis bezahlt wurde.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Üblicherweise wird der Kaufpreis nicht vollständig am
Fälligkeitstag ausbezahlt, sondern es wird ein Teil (3-5%)
zurückbehalten.Das ist imho bei Neubauten üblich, bei gebrauchten Häusern
wird meines Wissens die Grundbucheintragung erst vorgenommen,
wenn der komplette Kaufpreis bezahlt wurde.
die Grundbucheintragung wird IMMER erst vorgenommen, wenn der gesamte Kaufpreis bezahlt wurde. Alles andere wäre auch ziemlich eigenartig.
Gruß
Christian
Danke!