Mahngebühren ohne Rechnungserhalt?

Hallo,

folgendes Problem: Ein Käufer hat Waren bestellt die auf dem Weg zu ihm verschwunden sind. (Ware hat er dann im März erhalten) Er hat das dann alles mit dem Verkäufer geregelt und eine neue Lieferung erhalten. Dieser Lieferung lag keine Rechnung bei, auch hat er keine Mahnungen oder Zahlungserinnerungen erhalten. Sonst hätte er ja die Rechnung bezahlt. Aber er war der Meinung, dass die Kosten vom Versanddienst übernommen wurden da auch keine Rechunung mehr kam.
Am Samstag hat er dann eine Mahnung von einer Inkasso Firma
erhalten, der er über das doppellte des Rechnungsbetrages zahlen
soll da er die Rechnung nicht beglichen habe.
Ist das jetzt für den Käufer verbindlich oder genügt es den fälligen
Rechnungsbetrag an den Verkäufer zu zahlen?
Wie gesagt er hat weder Rechnung noch Mahnung erhalten.

Vielen Dank schonmal

Aber er war der Meinung, dass die Kosten vom

Versanddienst übernommen wurden da auch keine Rechunung mehr
kam.

Hallo, Xenopha,
Dein Bekannter war der Meinung, daß der Versanddienst auch die Kosten für die Ware selbst übernimmt?
So blauäugig kann man doch nicht sein.

Falls tatsächlich keine Rechnung der Ware beigelegen haben sollte (wäre bei einem Professionellen äußerst ungewöhnlich), wäre eine Rückfrage beim Lieferer angebracht gewesen. Er (der Bekannte) sieht ja jetzt, welche Folgekosten aus seiner Untätigkeit entstehen können.
Vielleicht hofft der Lieferer ja auch auf ein solches Verhalten von Kunden, da es seinen Profit durch Mahnkosten etc. erhöht.
Schon aus Gründen des Selbstschutzes empfiehlt es sich, korrekt zu sein.
Gruß:
Manni