Sobald man 18 wird ist es doch so,dass die Polizei alle Briefe direkt an die betroffene Person schicken muss.Aber wie sieht das aus wenn die angebliche Tatzeit vor dem 18. Geburtstag war,ist es dann erlaubt den Brief trotzdem an die Eltern zu senden?
LG
Moin, Lea,
der Schweigepflicht unterliegen Pfarrer, Ärzte und Sozialarbeiter. Mitarbeiter von Polizeidienststellen haben vielleicht Vorschriften, die den Ansprechpartner abhängig vom Alter des Delinquenten angeben, sie sind aber nur Menschen und machen Fehler. Strafbar ist das erfreulicherweise nicht, auch wenn es für den Delinquenten peinlich sein kann.
Gruß Ralf