Pingpong mit Garantieansprüchen

Angenommen, ein Kunde kauft per Internet ein neues Radio. Er recherchiert vor dem Kauf technische Daten und Hersteller, und erfährt auf der Webseite des deutschen Herstellers/Importeurs, dass es mindestens 2 Jahre Garantie gibt.

Das Gerät wird geliefert, im Karton befindet sich ein Garantieschein des Herstellers, der sogar 40 Monate Garantie verspricht.

Das Gerät wird nach 9 Monaten defekt. Der Kunde erfährt auf der Herstellerseite, dass für die Garantieabwicklung der Händler zuständig sei. Er wendet sich an den Händler, der verweist darauf, dass er nur 24 Monate Gewährleistung gebe, laut BGB nur die ersten 6 Monate davon das Gerät zurücknehme, und für die weiteren Ansprüche möge man sich direkt an den Hersteller wenden, und legt die Hotline-Nummer des Herstellers bei.

Ein Anruf bei der Hotline des Herstellers ergibt, dass man den Händler da nicht kenne, dass das Gerät wahrscheinlich aus einem dubiosen Eigenimport stamme, und man daher die Garantie verweigere.

Sitzt der Kunde jetzt zwischen allen Stühlen und schaut durch die Finger?

…Armin

Irgendjemand hat …
Hat ein Kunde vom Hersteller auch schwarz auf weiß, dass der Händler sich augenscheinlich um gesetzliche Regelungen herumgeschlichen hat beim Import der Ware, dann könnte der Kunde eventuell mit Hinweis auf zollrechtliche Bestimmungen den Händler bitten, um größeren Ärger zu vermeiden, einfach das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen.

Damit wäre der Händler am Drücker, zu beweisen, dass es sich um einen legalen verkaufsbestimmten Import handelt. Wenn er dies kann, dann ist ganz offensichtlich der Hersteller in der Verantwortung.

Gruß,
Michael

Hallo,

Sitzt der Kunde jetzt zwischen allen Stühlen und schaut durch
die Finger?

Der Kunde sollte sich mal die Garantiebedingungen genau anschauen.

Gewährleistung kann er vergessen, denn die bezieht sich ausschließlich auf Mägel, die bereits beim Kauf vorlagen. Und das kann der Kunde wohl kaum beweisen.

Gruß
loderunner

Hallo,

Hat ein Kunde vom Hersteller auch schwarz auf weiß, dass der
Händler sich augenscheinlich um gesetzliche Regelungen
herumgeschlichen hat beim Import der Ware, dann könnte der

ein Import von Ware am offiziellen Importeur vorbei ist idR. rechtlich nicht zu beanstanden. Fällt überhaupt Zoll an? Hat der Verkäufer das Teil überhaupt importiert? Wenn ja, hat er das Teil verzollt?

Kunde eventuell mit Hinweis auf zollrechtliche Bestimmungen
den Händler bitten, um größeren Ärger zu vermeiden, einfach
das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen.

Was schon eindeutig in Richtung strafrechtlich relevanter Nötigung gehen dürfte. Selbst wenn die Ware an offiziellen Kanälen vorbei eingeführt wurde, tangiert das bestenfalls das Verhältnis zwischen Verkäufer und Hersteller.

Damit wäre der Händler am Drücker, zu beweisen, dass es sich
um einen legalen verkaufsbestimmten Import handelt. Wenn er

Nein. Keineswegs. Was hat er damit zu tun, dass Dritte (in diesem Fall der Hersteller) eine Garantie (für u.U. nur über bestimmte Kanäle eingeführte Produkte) übernimmt.

dies kann, dann ist ganz offensichtlich der Hersteller in der
Verantwortung.

Wenn dieser den Weg über den Verkäufer vorschreibt, wohl kaum.

Gruß

S.J.

Hallo,

Sitzt der Kunde jetzt zwischen allen Stühlen und schaut durch
die Finger?

Der Kunde sollte sich mal die Garantiebedingungen genau
anschauen.

Na ja, da steht wenig Erhellendes über Streitigkeiten zwischen Händlern und Hersteller/Importeur. Der Text könnte so in etwa wie der da sein:

„Sie haben ein hochwertiges Produkt gekauft … bla … Sollte es trotzdem an Ihrem Gerät zu einer Störung kommen, gewährt GmbH 40 Monate Garantie auf Material- und Herstellungsfehler, beginnend mit dem Kauftag.“

…Armin

Hallo,

"Sie haben ein hochwertiges Produkt gekauft

Da steht bestimmt noch mehr, auf das man achten muss. Zum Beispiel wie das Kaufdatum nachzuweisen ist - Kassenbon, Händlerstempel o.ä… Ob man das Ding in Originalverpackung einschicken muss und wohin. Ob die Garantie für die ganze Welt gilt oder nur in Europa / nur in D. Ob man eine Registrierungskarte einschicken muss. Was im Garantiefall passiert (Ersatz? Reparatur? Geld zurück?).
Schau nochmal genau nach.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ein Import von Ware am offiziellen Importeur vorbei ist idR.
rechtlich nicht zu beanstanden.

Regelmäßige Abmahnungen von ebay-verkäufern, die Original-Markenware aus dem Ausland (im Urlaub gekauft o.ä.) verkaufen, sprechen aber eine ganz andere Sprache.

Nein. Keineswegs. Was hat er damit zu tun, dass Dritte (in
diesem Fall der Hersteller) eine Garantie (für u.U. nur über
bestimmte Kanäle eingeführte Produkte) übernimmt.

Dem stimme ich zu. Das sollte dann aber eigentlich auch in den Garantiebestimmungen zu finden sein, oder?

Gruß
loderunner (ianal)

Auf welcher Rechtsgrundlage?
Hallo,

Regelmäßige Abmahnungen von ebay-verkäufern, die
Original-Markenware aus dem Ausland (im Urlaub gekauft o.ä.)
verkaufen, sprechen aber eine ganz andere Sprache.

auf welcher Rechtsgrundlage? Zumindest alles, was offiziell in die EU eingeführt wurde, kann bedenkenlos und ohne weitere Genehmigung in Deutschland angeboten werden.

Und wenn ich privat was im Takatuckaland kaufe und das privat in D wieder verkaufe, sehe ich überhaupt keine Grundlage für eine Abmahnung (solange es kein Fake ist).

Gruß

S.J.

Hallo,

auf welcher Rechtsgrundlage? Zumindest alles, was offiziell in
die EU eingeführt wurde, kann bedenkenlos und ohne weitere
Genehmigung in Deutschland angeboten werden.

Ganz so einfach ist es eben nicht:
http://www.frag-rechtstipps.de/Markenrechtsverletzun…
Gruß
loderunner (ianal)

http://www.frag-rechtstipps.de/Markenrechtsverletzun…

Na ja. Mehr „wischiwaschi“. Daraus eine Grundsätzlichkeit abzuleiten halte ich für gewagt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Na ja. Mehr „wischiwaschi“. Daraus eine Grundsätzlichkeit
abzuleiten halte ich für gewagt.

Die Grundsätzlichkeit ergibt sich aus dem dort genannten Markengesetz.
Gruß
loderunner (ianal)

Die Grundsätzlichkeit ergibt sich aus dem dort genannten
Markengesetz.

In dem genannten Fall geht es um Ware aus China. Seit wann gehört China zur EU?

Gruß

S.J.