Hallo,
Mal angenommen, man führt
eine Verlängerung des Vertrages durch und entscheidet sich für
ein Gerät, dieses kommt aber nie beim Kunden an, weil es auf
dem Postweg verloren geht. An sich hat der Mobilfunkbetreiber
nichts falsch gemacht. Hat der Kunde das Recht nach
angemessener Wartezeit von der Vertragsverlängerung
zurücktreten und den Vertrag zu kündigen?
Grundsätzlich: kein Mobilfunkbetreiber wird so dumm sein und ein Endgerät auf dem ganz einfachen Postweg versenden, sondern wenn ein Gerät versendet wird, z.B. via DHL oder so, dann muss der Kunde natürlich den Empfang des Gerätes mit seiner Unterschrift quitieren und anhand einem perfekt ausgebauten Logistiksystem lässt sich heutzutage sehr genau und detailliert nachvollziehen, wann etwas wohin versendet wurde und sogar, welche Zwischenstellen eine Sendung durchläuft (also Warenlager, Hauptstelle DHL z.B., dann via Flugzeug nach Ort x zu Drehkreuz y, von dort aus nach Postverteilerstelle z, kam dort an um 56.98Uhr am xx.xx… und ging von da um Uhrzeit yxz auf LKW Nr. asdfgh, wo es dem Kunden dann am xx.xx.2008 um 17.69Uhr an der Haustür gegen Unterschrift zugestellt wurde).
Sollte nun irgendwo auf dem Weg eine Sendung verloren gehen, lässt sich das nachvollziehen und selbst wenn nicht, dann doch anhand der Papiere, dass es diese Sendung gegeben hat.
Der Mobilanbieter hätte dementsprechend zunächst einmal das Recht auf Nachbesserung oder Schadenersatz dem Kunden gegenüber, was bedeutet, er sendet ein Ersatzgerät gleicher Marke zu und schliesst sich mit dem Unternehmen, was die Sendung verschlampt hat, dann intern kurz, also z.B. DHL haftet dann gegenüber dem Mobilfunkanbieter, aber damit hat der Kunde nix zu tun.
Was die Wartezeiten angeht, so kann der Kunde natürlich nicht einfach nichtssagend oder stillschweigend handeln, also wie gesagt, der Mobilfunkanbieter wird sich ja vom DHL-Mann den Empfang beim Kunden unterschreiben lassen und diese Dokumente gehen dann sofort an den Mobilfunkanbieter zurück - kommt da keine Bestätigung beim Mobilanbieter an, wird er nach gegebener Zeit von sich aus beim Kunden nachfragen, und das ganz sicher innerhalb der vorgegebenen Fristen, wobei danach dann ja sowieso die Schadenersatzregelung vor dem ausserordentlichen Kündigungsrecht wegen Nichterbringung der Leistung steht - das hat der Kunde übrigens nur, wenn der Mobilfunkanbieter tatsächlich seine Leistung nicht erbringen kann und ihm angemessen genug Gelegenheit gegeben wurde, den Schaden nachzubessern oder zu ersetzen.
MfG
Icequeen