ist es richtig, daß im Falle der Insolvenz einer GmbH der Geschäftsführer dieser einen negativen Schufa-Eintrag erhält?
Wer kennt die Rechtsgrundlage hierfür und kann sie mir nennen?
Nach meinem Verständnis sollte ein solcher Eintrag nicht rechtens sein, da es sich bei der GmbH um eine eigenständige juristische Person handelt. Daß diese pleite ist, bedeutet normalerweise nicht, daß auch der Geschäftsführer pleite ist.
Gilt für (geschäftsführende) Gesellschafter der GmbH etwas anderes?
ist es richtig, daß im Falle der Insolvenz einer GmbH der
Geschäftsführer dieser einen negativen Schufa-Eintrag erhält?
Wer kennt die Rechtsgrundlage hierfür und kann sie mir nennen?
Nach meinem Verständnis sollte ein solcher Eintrag nicht
rechtens sein, da es sich bei der GmbH um eine eigenständige
juristische Person handelt. Daß diese pleite ist, bedeutet
normalerweise nicht, daß auch der Geschäftsführer pleite ist.
Ist es vielleicht ne Ein Mann GmbH?? Ansonsten darf eigentlich nix in die Schufa…
juristische Person handelt. Daß diese pleite ist, bedeutet
normalerweise nicht, daß auch der Geschäftsführer pleite ist.
Aber es bedeutet, dass er eine Firma vor die Wand gefahren hat
ach ja, und du kennst natürlich die Gründe dafür ganz genau, solche Pauschalaussagen kennt man ja gar nicht von dir
und damit wahrscheinlich mehrere andere Personen oder Firmen
geschädigt hat.
aber siiieeescher und du weisst natürlich auch wieviele Kunden seine eigenen Rechnungen vielleicht nicht bezahlt haben und es zwangsläufig so enden musste
Gilt für (geschäftsführende) Gesellschafter der GmbH etwas anderes?
Du mußt lesen was ich schreibe, bevor Du antwortest.
Aber es bedeutet, dass er eine Firma vor die Wand gefahren hat
ach ja, und du kennst natürlich die Gründe dafür ganz genau,
solche Pauschalaussagen kennt man ja gar nicht von dir
Nein, die Gründe kenne ich nicht und habe mich folgereichtig nicht dazu geäußert. Aber das Ergebnis ist bekannt und nur darum geht es hier. Wenn ich GmbH-GF bin, halte ich meinen Kopf dafür hin, was die GmbH anstellt. Will ich das nicht, darf ich nicht Gmbh-GF werden, niemand wird dazu gezwungen.
und damit wahrscheinlich mehrere andere Personen oder Firmen
geschädigt hat.
aber siiieeescher und du weisst natürlich auch wieviele Kunden
seine eigenen Rechnungen vielleicht nicht bezahlt haben und es
zwangsläufig so enden musste
Insolvenz heißt, ich kann meine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, warum ich das nicht kann, ist z.B. den Mitarbeitern, die keinen Lohn mehr bekommen, egal. Die wenigesten Insolvenzen sind zwangsläufig, fast immer sind individuelle Fehlentscheidungen beteiligt!
ist es richtig, daß im Falle der Insolvenz einer GmbH der
Geschäftsführer dieser einen negativen Schufa-Eintrag erhält?
mit welcher Begründung sollte das wohl der Fall sein?
Mit anderen Worten: nein!
Wer kennt die Rechtsgrundlage hierfür und kann sie mir nennen?
Wieso sollte es eine Rechtsgrundlage dafür geben? Die Schufa ist eine privatwirtschaftliche Veranstaltung mit der der Staat genau gar nichts zu tun hat.