Ebay -.Käufer sagt Artikel sei Defekt

Hallo,

mich würde die Rechtslage interessieren wie es aussieht wenn ein Artikel-Käufer kurz nach erhalten des Paketes sagt das der Artikel Defekt sei oder einzelne Teile des Objekts? Garantie und Gewährleistung etc. wurde natürlich bei der Auktion ausgeschlossen (Standardtext nach EU Gesetzt …). Der Artikel wurde aber, auch wenn alt, als funktionsfähig beschrieben.

Der Verkäufer hat aber 1-2 Zeugen die sogar vom Fach sind (Befreundete bzw. Arbeitskollegen) und die können bestätigen das der Artikel vor dem Versand noch 100% funktionierte.

Das Ding wurde gut verpackt und Transportschäden sind auch nicht zu vermuten.

So jetzt meine Fragen:

Wer müsste sich darum kümmern wenn ein Artikel versendet wurde und er wurde während des Transportes kaputt gemacht? Käufer oder Verkäufer?

Muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen wenn der Käufer das will?

Muss der Verkäufer ein Teil des Geldes zurück bezahlen weil das Objekt teilweise beschödigt ist?

Wem wird ebay recht geben?

Wichtigste Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Wer ist im Recht: Käufer der sagt dass, das Objekt vor Versand schon Defekt war. Oder der Verkäufer der sagt das der Käufer das Gerät kaputt gemacht hat bzw. die Transportfirma?

Wer würde einen Rechtsstreit gewinnen? Käufer oder Verkäufer?

Preis des Artikels ca. 500 Euro.

mfg

schonmal danke im vorraus!

[MOD/C.J.]: Titel korrigiert.

mich würde die Rechtslage interessieren wie es aussieht wenn
ein Artikel-Käufer kurz nach erhalten des Paketes sagt das der
Artikel Defekt sei oder einzelne Teile des Objekts? Garantie
und Gewährleistung etc. wurde natürlich bei der Auktion
ausgeschlossen (Standardtext nach EU Gesetzt …). Der Artikel
wurde aber, auch wenn alt, als funktionsfähig beschrieben.

Ist der Vk ein Verbraucher, dann geht dies, ist er Unternehmer dann muss er 1 Jahr Gewährleistung geben.

Wer müsste sich darum kümmern wenn ein Artikel versendet wurde
und er wurde während des Transportes kaputt gemacht? Käufer
oder Verkäufer?

Bei privat zu Privat haftet immer der Empfänger. Bei Unternehmer zu Privat der Gewerbetreibender, bei Unternehmer zu Unternehmer der Empfänger, wenn nichts anders vereinbart wurde.

Muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen wenn der Käufer das
will?

Wenn er privat ist nein, ausser du kannst ihm beweisen, dass das Objekt kaputt war und dennoch als ganz verkauft wurde.

Muss der Verkäufer ein Teil des Geldes zurück bezahlen weil
das Objekt teilweise beschödigt ist?

Nein, wenn er die Fehler benannt hat bzw. wenn es normale gebrauchsspuren sind. Wie ist denn die Artikelbeschreibung?

Wem wird ebay recht geben?

Wird sich wahrscheinlich raushalten

Wichtigste Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Wer ist im
Recht: Käufer der sagt dass, das Objekt vor Versand schon
Defekt war. Oder der Verkäufer der sagt das der Käufer das
Gerät kaputt gemacht hat bzw. die Transportfirma?

Keine Ahnung, da bedarf es wohl ein Gutachten.

Wer würde einen Rechtsstreit gewinnen? Käufer oder Verkäufer?

Kommt auf den Hintergrund an, ob ein Händler der Versender war, oder ob es eine Privatperson war (Gewährleistung), dann auf die zeugen und ggf. ein Gutachten und natürlich auf den Anwalt.

Bitte beachte mein Lösung nur unter großen vorbehalt, da ich kein Rechtsexpert bin und mich nur ab und an mit diesen Thema beschäftige.

cu Naseweis, der das Hallo vergessen hat, aber da der Text schon abgeschickt wurde kann ich das nicht nachreichen :wink:

[MOD/C.J.]: Titel korrigiert.

Hallo, hier mal meine Antworten :wink:

mich würde die Rechtslage interessieren wie es aussieht wenn
ein Artikel-Käufer kurz nach erhalten des Paketes sagt das der
Artikel Defekt sei oder einzelne Teile des Objekts? Garantie
und Gewährleistung etc. wurde natürlich bei der Auktion
ausgeschlossen (Standardtext nach EU Gesetzt …). Der Artikel
wurde aber, auch wenn alt, als funktionsfähig beschrieben.

Ist der Vk ein Verbraucher, dann geht dies, ist er Unternehmer
dann muss er 1 Jahr Gewährleistung geben.

Der Verkäufer handelte Privat.

Wer müsste sich darum kümmern wenn ein Artikel versendet wurde
und er wurde während des Transportes kaputt gemacht? Käufer
oder Verkäufer?

Bei privat zu Privat haftet immer der Empfänger. Bei
Unternehmer zu Privat der Gewerbetreibender, bei Unternehmer
zu Unternehmer der Empfänger, wenn nichts anders vereinbart
wurde.

Da es ein Privater verkauf war muss der Empfänger sich darum kümmern, sprich der Käufer. Gut zu wissen!

Muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen wenn der Käufer das
will?

Wenn er privat ist nein, ausser du kannst ihm beweisen, dass
das Objekt kaputt war und dennoch als ganz verkauft wurde.

Ist nicht beweisbar da 1-2 Zeugen und eigentlich gut verpackt.

Muss der Verkäufer ein Teil des Geldes zurück bezahlen weil
das Objekt teilweise beschödigt ist?

Nein, wenn er die Fehler benannt hat bzw. wenn es normale
gebrauchsspuren sind. Wie ist denn die Artikelbeschreibung?

Fehler wurden nicht benannt, da das Objekt beim Verkäufer noch funktionsfähig eingepackt und verschickt wurde.

Wem wird ebay recht geben?

Wird sich wahrscheinlich raushalten

… kann nichts dazu sagen :wink:

Wichtigste Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Wer ist im
Recht: Käufer der sagt dass, das Objekt vor Versand schon
Defekt war. Oder der Verkäufer der sagt das der Käufer das
Gerät kaputt gemacht hat bzw. die Transportfirma?

Keine Ahnung, da bedarf es wohl ein Gutachten.

Was kostet so ein Gutachten, und wer macht das?

Wer würde einen Rechtsstreit gewinnen? Käufer oder Verkäufer?

Kommt auf den Hintergrund an, ob ein Händler der Versender
war, oder ob es eine Privatperson war (Gewährleistung), dann
auf die zeugen und ggf. ein Gutachten und natürlich auf den
Anwalt.

Käufer und Verkäufer sind beide Privat. Die Zeugen sind vom Fach, wenn auch Arbeitskollegen!

Bitte beachte mein Lösung nur unter großen vorbehalt, da ich
kein Rechtsexpert bin und mich nur ab und an mit diesen Thema
beschäftige.

Jup, ich werde deinen Text trotzdem beherzigen. Danke!

cu Naseweis, der das Hallo vergessen hat, aber da der Text
schon abgeschickt wurde kann ich das nicht nachreichen :wink:

CU, und danke für die Antwort

[MOD/C.J.]: Titel korrigiert.