Hallo,
Angenommen man würde bei Gericht einen Beratungsschein beantragen wollen. Als Einkommensnachweis hätte man aber nur einen Bescheid des Arbeitsamtes, der nun geändert werden müsste. Wenn das neue Einkommen, das Alte nicht überstiege, da Obergrenze in beiden Fällen Höchstsatz Alg 2 wäre, könnte man dann diesen Bescheid trotzdem verwenden, oder müsste man, voraussichtlich wochenlang, auf den neuen Bescheid warten ?
Gruss
Petra
Huhu!
Angenommen man würde bei Gericht einen Beratungsschein
beantragen wollen. Als Einkommensnachweis hätte man aber nur
einen Bescheid des Arbeitsamtes, der nun geändert werden
müsste.
Glaube kaum, dass auf dem Bescheid draufsteht, dass und wann er geändert werden muss. Wenn ein Bescheid bestandskräftig ist und der Zeitraum, für den er gilt, noch nicht abgelaufen, dann ist er in aller Regel auch alles, was man zur Beantragung von Beratungshilfe braucht.