Vermögensverzeichniss für den Notar

wenn ein Notar für einen rutine ärtzlichen Eingriff (wie z.b Luftröhrenschnitt) gebraucht wird zwegs Betreungsfall (falls z.B der Patient gerade nicht selber in der Lage ist Entscheidungen zu treffen),weshalb braucht der Notar ein Vermögensverzeichniss?

Ist man verplichtet dieses Vermögensverzeichniss auszuhändigen? auch wenn der Patient die Betreung nicht mehr braucht nach der OP (falls der Patient z.B. wieder selber in der lage ist klare Entscheidungen zu treffen)?

Entstehen durch das Notariat Kosten für den Betreuer die durch das Vermögensverzeichniss berechnet werden? Versteh den zusammenhang nicht wieso man seine Finanzen darlegen muss damit die Ärzte die Bescheinigung erhalten um so einen Eingriff vorzunehmen.

(die Frage gilt nicht für die Vermögensabrechnung also den Antrag falls der Betreuer die Finanzen des Kranken verwalten soll)

DANK SCHON MAL AN ALLE FÜR DIE ANTWORTEN =O)

Hallo,

ich verstehe Dein Posting nicht! Also wenn der Patient gerade nicht in der Lage ist Entscheidungen zu treffen, dann nützt Dir auch ein Notar nicht´s, dann ist hier das Betreuungsgericht zuständig. Das benötigt ein Vermögensanfangs- und nach Beendigung des Betreuungsfalles ein Vermögensschlußverzeichnis um prüfen zu können, ob Gelder des Betreuten ordnungsgemäß verwendet wurden. (Falls die Betreuung die Vermögensangelegenheiten einschließt).

Bei einer Vorsorgevollmacht, die günstigstenfalls vor einem Notar gemacht werden sollte, ist so weit ich weiß kein Vermögensverzeichnis erforderlich. Ich kann ja schon Jahre vor Eintritt des Betreuungsfalles so eine Vollmacht abschließen und die Vermögensverhältnisse könnten sich in dieser Zeit ja gravierend verändern. Falls ich mich hier irre, bitte ich um Korrektur!

Natürlich verlangt ein Notar auch Geld für so eine Vorsorgevollmacht! Wie hoch die Gebühren dafür sind kann der Notar auf Anfrage hin mitteilen, die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Vermögens, hier sollte man dem Notar mitteilen, welches Vermögen da ist, eine Summe der Vermögenswerte nennen. Eine detaillierte Aufschlüsselung, wie in einem Vermögensverzeichnis, dürfte hier nicht erforderlich sein. Hier ein Link dafür:

http://www.kanzlei-schott.com/notar/was-kosten-vorso…

Gruß
Tina

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wenn ein Notar für einen rutine ärtzlichen Eingriff (wie z.b
Luftröhrenschnitt) gebraucht wird

das finde ich auch seltsam. normalerweise macht sowas ein arzt.

Fehlt da ein zt?
Moin, funkyboy,

wenn ein Notar für einen rutine ärtzlichen Eingriff (wie z.b
Luftröhrenschnitt) gebraucht wird

ein Luftröhrenschnitt ist gewiss kein Routineeingriff, und dazu braucht’s auch keinen Notar, sondern einen Notar zt.

Den Rest hab ich leider nicht verstanden. Vielleicht kommt Licht ins Dunkel, wenn Du mal erzählst, wer da was von wem will.

Gruß Ralf

Korrektur =o)
das war so gemeint dass die vorläufige Betreuung gebraucht wird da der Patient künstlich beatmet wird und selber nicht für den Eingriff zustimmen kann. Das Krankenhaus bat das Notariat um diese Betreuung damit sie diesen Eingriff so schnell es geht vornehmen können. Das Notariat meldete sich bei der Person welche der Betreuer werden sollte , die vorläufige Betreuung kamm zustande, der Eingriff wurde gemacht,und der Patient ist auf dem besten Weg zur Besserung. Hellwach und geistig vollkommen da.

Nur was ich nicht verstehe ist wieso das Notariat, von dem Betreuer einen Einblick in die Finanzen des Patientes haben will.Unabhängig davon ob der Patient wieder gesund ist. Der Patient selber will seine finanzielle Lage nicht preisgeben. Er ist ja auch nicht verpflichtet das zu tun oder?

Heute wurde eine schriftlicher Antrag an das Notariat abgeschickt damit die Betreuung beendet wird. Bin mal gespannt wie das weiter geht. Kann das Notariat nicht einfach eine Rechnung schreiben für den Aufwand und gut ist?

Hallo,

was Du schreibst kann so nicht stimmen. Kein Notar kann einen Betreuer bestellen. Dies kann nur das zuständige Amtsgericht - Betreuungsgericht. Das Krankenhaus informiert in oben geschildertem Fall das Betreuungsgericht. Wie bereits geschrieben benötigen diese ein Vermögensverzeichnis, zum einen um nachvollziehen zu können welche Gelder im Betreuungszeitraum verwendet wurden, zum anderen berechnen sich auch die Gerichtsgebühren aus diesem Wert. Sollte die betreute Person z. B. sterben, so haben die Erben ein Anrecht darauf zu erfahren, wieviel Geld vor der Betreuung da war, was wofür ausgegeben wurde und wie hoch der Schlußbestand ist. (Ein verwandter Betreuer ist aber nicht belegpflichtig, sollte aber dennoch sämtliche Kosten nachvollziehbar belegen können, um späteren Streitigkeiten aus dem Weg gehen zu können)

Ein Notariat kann nur eine Vorsorgevollmacht erstellen, dafür ist aber Voraussetzung, daß die Person, die diese Vollmacht beurkunden läßt, beim Beurkundungstermin geistig fit ist. Diese Vollmacht hat den Sinn und Zweck, daß im Fall der Fälle Entscheidungen für den Vollmachtgeber getroffen werden können, ohne das eine Betreuung angeordnet werden muß.

Irgendwas stimmt bei Deinem Post nicht!

Gruß
Tina

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