Hallo,
hier eine Frage zum Arbeitsrecht:
wenn man mehrere Wochen angesammelte Überstunden abfeiert und während dieser Zeit krank geschrieben wird: verfallen dann die Überstunden ersatzlos?
Konkretes Beispiel:
Meine Lebensgefährtin ist Krankenschwester und hat/hatte zwangsläufig fast 6 Wochen Überstunden angehäuft. Da ein 12 wöchiger Krankenhausaufenthalt zwingend bevorstand, hatte sie geplant, in den ersten 6 Wochen des Krankenhausaufenthaltes ihre Überstunden abzubauen und die weiteren 6 Wochen dann krank zu feiern. Sie teilte dies Plan ihrem Arbeitgeber schriftlich mit und begab sich dann in Krankenhaus.
Nachdem die 12 Wochen jetzt fast um sind und es Unregelmäßigkeiten bei der Lohnfortzahlung gab, erfuhr meine Lebensgefährtin auf telefonische Anfrage bei ihrem Arbeitgeber hin, dass ihr nur für die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung zustände, da sie während des Abbaus der Überstunden im Krankenhaus gewesen sei und daher ihre Überstunden jetzt ersatzlos verfallen seien.
§ 4 I Entgeltfortzahlungsgesetz
Nach § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz ist während des Sechs-Wochen-Zeitraums, in dem es Lohnfortzahlung gibt, „das ihm (dem Arbeitnehmer) bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt“ zu zahlen. Eine Fortzahlung von Überstundenvergütung gibt es nicht.
So ganz kann ich den Gedankengang des Arbeitgebers nicht nachvollziehen. Was besagt denn der Arbeitsvertrag zu den Überstunden?
a) Sind sie zu vergüten? Also zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt zu bezahlen? Zu leistende Arbeitsstunden bleiben konstant, Arbeitsverdienst erhöht sich?
b) Oder sind sie durch Freistellung von der Arbeitsleistung abzugelten? Arbeitsverdienst bleibt konstant, zu leistende Arbeitsstunden verringern sich?
c) Oder soll der Arbeitnehmer die Überstunden unentgeltlich leisten? Das geht theoretisch, § 316 BGB, dürfte aber bei solcher Massenhaftigkeit der Überstunden unbillig sein, so daß nach Treu und Glauben wohl doch zu vergüten wäre.
Wie man es auch dreht: Im Fall a) [und auch c)] wären die zweiten sechs Wochen Krankenhausaufenthalt unbezahlt (Krankengeldanspruch der Frau gegen Krankenkasse!), aber der Arbeitgeber hätte Überstundenbezahlung zu leisten. Im Fall b) sind die zweiten sechs Wochen Krankheit eine bezahlte Freistellung (ohne Krankengeldanspruch). In jedem Fall muß der Arbeitgeber zahlen. Ich finde keinen Ansatz, wie man auf die Idee kommen könnte, die Überstunden wären „ersatzlos weggefallen“.
Hi, dies ist eine komplizierte Angelegenheit , die das jeweilige Tarifrecht betrifft, wenn du nmit dem Arbeitgeber keinen Vergleich eingehen kannst, bleibt in diesem Fall nur das Arbeitsgericht überig, wenn du den Schritt wagen willst, frag docvh evtl mal beim Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes nach, der kann dir genaue Auskunft geben, ob hier schon ähnliche Fälle vorlagen oder entschieden wurden, wenn ja in welche Richtung,
gruß
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