Mahnungen und Inkasso

Hallo allerseits,

gibt es ein Gesetz, welches Mahnstufen regelt? Angenommen eine Bankabbuchung geht schief, man erhällt keine Mahnung und bereits 12 Tage nach der ersten Fälligkeit wird schon ein Inkassounternehmen beauftragt und aus ca. 20,00 EUR werden 51,00 EUR.
Wäre so etwas zulässig?

Grüße
Maria

Hallo allerseits,

Auch so!

gibt es ein Gesetz, welches Mahnstufen regelt? Angenommen eine
Bankabbuchung geht schief, man erhällt keine Mahnung und
bereits 12 Tage nach der ersten Fälligkeit wird schon ein
Inkassounternehmen beauftragt und aus ca. 20,00 EUR werden
51,00 EUR.
Wäre so etwas zulässig?

Ja. Vorausgesetzt natürlich, die Forderung ist berechtigt!
Meines wissens nach gibt es kein Gesetz, aus dem hervorgeht, dass ein Forderungssteller erst mehrfach anmahnen muss. Und eine Forderung ist eben schon ab Leistungsempfang fällig.
Gruß
Andreas

Nein, wäre nicht rechtens. Mangels Verzugs können die Inkassokosten nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Levay

Hi,

so habe ich das auch in Erinnerung. Das kann ja nicht angehen!
Gibt es dazu einen Paragrafen oder ähnliches?

Grüße
Maria

Nein, wäre nicht rechtens. Mangels Verzugs können die
Inkassokosten nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Levay

Ja:

Die Inkassoschaden sind Verzugsschaden i.S.v. § 280 I. Für Verzugsschaden sagt § 280 II, dass die Voraussetzungen von § 286 erfüllt sein müssen. Die Anspruchskette lautet also §§ 280 I, II, 286.

In § 286 nun ist bestimmt, dass der Verzug erst durch Mahnung eintritt. Die Mahnung ist hier aber erst durch das Inkassounternehmen erfolgt, also bestand Verzug erst, nachdem die Kosten für das Inkassounternehmen bereits entstanden waren.

Levay

Hallo,

eigentlich alles wie gelernt, aber:

In § 286 nun ist bestimmt, dass der Verzug erst durch Mahnung
eintritt. Die Mahnung ist hier aber erst durch das
Inkassounternehmen erfolgt, also bestand Verzug erst, nachdem
die Kosten für das Inkassounternehmen bereits entstanden
waren.

Verzug besteht doch auch bereits, wenn zB vorher eine Terminüberweisung vereinbart wurde à la: Überweisen binnen 14 Tagen oder Transfer bis zum 1.8.08. Ich weiß, dass davon im Ausgangsposting nichts stand (nur: „nach der ersten Fälligkeit“), finde diese Möglichkeit aber noch erwähnenswert.

lg Andreas

Hallo noch mal,

Der Fall könnte sein, dass jemand seit 3 Jahren Kunde ist und verschiedene Dienstleistungen eingekauft hat. Diese könnten zu unterschiedlichsten Zeiten vom Konto abgebucht werden. In diesem Beispiel gab es noch nie Zahlungsverzüge. Am 17.07 sollte ein Betrag von 19,90 abgebucht werden, der bisher aus noch nicht geklärten Gründen zurückgekommen ist. Am 30.07. würde die nächste Rechnung anstandslos vom Konto abgebucht werden. Und danach käme ohne vorherige Mahnung direkt ein Schreiben vom Inkasso. So könnte der Fall gewesen sein!
LG
Maria

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