Kfz-Übergabe -> wann?!

Hey!

Vielleicht könnt ihr helfen, am besten mit Rspr.:
Wann geht beim Fahrzeugkauf das Eigentum am Kfz vom Veräußerer auf den Erwerber über?
Geht ja auch nur über 929ff.
Gehen wir mal davon aus, außer der Übergabe sind die TBM erfüllt.
Wann liegt eine Übergabe vor? Mit Übergabe des Kfz Briefs? Oder erst mit dem Wegfahren des Kfz?

Vielen Dank für eure Meinung!

Ergänzung:
Es geht um die Frage, was passiert, wenn der Käufer das Kfz noch beim Veräußerer stehen lässt und es erst Tage später abhohlt. Wer ist in der Zwischenzeit Eigentümer? (Vor allem Frage des Untergangs etc.) Gehen wir mal davon aus, dass es nicht auf der Straße, sondern dem Grundstück des Veräußerers stehen bleibt und nur die „Utensilien“ (Brief, Schlüssel etc.) übergeben wurden.

Thx

Ist das Fahrzeug voll bezahlt, Kfz. Brief/Schein und Schlüssel übergeben ist nach meiner Rechtsauffassung der neue Besitzer der Eigentümer.
Wenn dann, sofort noch per Schreiben, die eigene Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert wurde, dürfte es keine Probleme geben.
(Name/ Anschrift des Käufers, Km Stand und Uhrzeit sollte in den Anschreiben nicht vergessen werden.)

Aber…
wie konstruierst du die Übergabe? Denn nicht das Kfz, sondern der Schlüssel, der Brief und Schein wurden übergeben. Das Kfz selbst steht da noch. Klar, du brauchst diese Sachen um das Kfz zu starten, aber sagen wir mal, du hast all die SAchen, dann kannst du auch noch lange kein Auto fahren…:smile:

M.E: Solange nicht gesagt wird: „Und hier übergebe ich das Kfz“, so lange kann nicht von einer Übergabe des Kfz gesprochen werden. Sonst müsste das Eigentum ja akzessorisch an Schein, Brief und Schlüssel gekoppelt sein, das geht ja wohl nciht.

Viele Grüße

Irgendwie habe ich den leisen verdacht, das in deiner Schilderung ein paar Details fehlen oder aber, dass es sich um einen konstruierten Fall handelt.

Irgendwie habe ich den leisen verdacht, das in deiner
Schilderung ein paar Details fehlen oder aber, dass es sich um
einen konstruierten Fall handelt.

Natürlich fiktiv, Rechtsberatung ist ja verboten…:smile:

Nee, ich denke, dass alles Wichtige gesagt ist. Die zentrale Frage ist, ob das Auto separat übergeben werden muss oder nicht. Meine Meinung: Ja, sonst fehlt es eben an einem TBM und der Veräußerer bleibt zunächst Eigentümer

Hallo,

Wann liegt eine Übergabe vor? Mit Übergabe des Kfz Briefs?
Oder erst mit dem Wegfahren des Kfz?

der KFZ-Schein hat mit dem Eigentumsübergang nichts zu tun. Die Übergabe findet in dem Moment statt, in dem die tatsächliche Verfügungsgewalt auf den Käufer übergeht und das dürfte üblicherweise (d.h. wenn der Standort des Fahrzeuges dem Käufer bekannt ist) die Übergabe aller Schlüssel sein.

Gruß
Christian

Ich kann mich dunkel an das Abstrakionsprinzig des BGB erinnern. :wink:
Die Einigung dürfte nach der Schilderung schon erfolgt sein. Die Übergabe des Fahrzeugs ist nicht an Brief oder Schlüssel gebunden (zumal der Brief kein Eigentumsnachweis ist). Es reicht, wenn dem (Neu-)Eigentümer das Fahrzeug ausgehändigt wird. Ob er damit wegfährt oder es stehen lässt, hat keinen Einfluss auf die Übergabe. Nicht zu vergessen: das BGB lässt an Stelle der Übergabe auch eine Absprache über den Eigentumsübergang zu. D.h. der Verkäufer wäre immer noch der Besitzer des Kfz, der Käufer aber der Eigentümer.

Grss

Iru

;Es

reicht, wenn dem (Neu-)Eigentümer das Fahrzeug ausgehändigt
wird.

Wenn ich mich recht entsinne, war die Frage, wann das genau der Fall ist.

C.