Hallo!
Ist man nach einem Strafbefehl (ohne Hauptverhandlung vor Gericht) wegen Betruges (Vergehen nach § 263 StGB)vorbestraft, wenn man eine Geldstrafe zu zahlen hat?
Danke für die Antworten!
Hallo!
Ist man nach einem Strafbefehl (ohne Hauptverhandlung vor Gericht) wegen Betruges (Vergehen nach § 263 StGB)vorbestraft, wenn man eine Geldstrafe zu zahlen hat?
Danke für die Antworten!
Hallo
Hallo!
Ist man nach einem Strafbefehl (ohne Hauptverhandlung vor
Gericht) wegen Betruges (Vergehen nach § 263 StGB)vorbestraft,
wenn man eine Geldstrafe zu zahlen hat?
ab 90 Tagessätzen, wenn ich mich recht entsinne
Danke für die Antworten!
Der Mikesch
Hallo,
Ist man nach einem Strafbefehl (ohne Hauptverhandlung vor
Gericht) wegen Betruges (Vergehen nach § 263 StGB)vorbestraft,
wenn man eine Geldstrafe zu zahlen hat?
ein (unwidersprochener) Strafbefehl kommt einer Verurteilung gleich, daher ist man prinzipiell auch mit einem Strafbefehl vorbestraft. Der Strafbefehl wird entsprechend auch im Bundeszentralregister vermerkt und ist somit bspw. von der Polizei oder einem Richter erkennbar.
Allerdings werden Strafbefehle mit Tagessätzen von weniger als 90 Tagen nicht im Führungszeugnis ausgewiesen. Weitere Ausnahmen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
Gruß
Christian
Hallo!
Ist man nach einem Strafbefehl (ohne Hauptverhandlung vor
Gericht) wegen Betruges (Vergehen nach § 263 StGB)vorbestraft,
wenn man eine Geldstrafe zu zahlen hat?
Natürlich ist man vorbestraft, es ist nur eine Frage der Definition. Die Frage ist aber, für wen Du das bist. Wenn sich eine andere Staatsanwaltschaft oder Polizei mit Dir beschäftigt dann bist Du dort auch mit wenigen Tagessätzen einschlägig vorbestraft. Wenn Du aber ein Führungszeugnis meinst und ab wann dort die Verurteilung drinsteht, dann schau doch mal in den § 32 BZRG.
Gruss
Iru