Gültigkeitsdauer von Gutscheinen Rechtswiedrig?

Hallo Leute,

ist die zeitliche Befristung eines Gutscheines rechtens? Ich entsinne mich mal irgendwann etwas gehöhrt zu haben, dass dies nicht der Fall ist.

Mein konkretes Problem: Ich bin im April mit Delta Airlines nach Atlanta geflogen, da der Flieger aber überbucht war, wurde ich einige Stunden später mit über eine anderen Route nach Atlanta befördert. Als Entschädigung habe ich einen Gutschein über US$500 (einzulösen nur bei Delta Airlines) bekommen. In diesem Gutschein steht allerdings, dass er nur 1 Jahr nach Austellung gültig ist. Ist dies nach deutschem Recht gültig? Gilt hier überhaupt das Deutsche Recht, da es eine US Firma ist?

Vielen Dank für Antworten
Ralf

Eieiei, da traut man sich mal als Nicht-Experte, eine Frage unter Recht zu beantworten und dann hat der Kerle so ein kniffliges Problem. Also: Beim Standardgeschenkgutschein für Mama/Papa/Oma/etc. ist so eine Frist ungültig. Schließlich gibst Du ja Bares her und hast damit Anspruch auf den entsprechenden Gegenwert, auch wenn den jemand anders einlöst.

Wie das allerdings bei einem amerikanischen Unternehmen aussieht kann ich nicht sagen. Außerdem wurde Dir ja der Gutschein für die unvorhergesehene Reiseroute gegeben. ein rechtlicher Anspruch auf das Ding lag nicht vor, die Firma wollte Dich als Kunden eben nicht verärgern. Den Flug nach Atlanta hast du ja bekommen (Gegenwert für den reisepreis), wenn’s auch etwas unbequem war. Daher denke ich daß hier die Befristung durchaus berechtigt ist, da es sich um eine freiwillige Leistung von Delta handelt. Und die kann auch befristet werden.

Da bleiben Dir also zwei möglichkeiten. Entweder Du verlegst den nächsten Urlaub vor und fliegst wieder mit Delta irgendwohin oder du genießt die Erinnerungen an den Atlanta-Aufenthalt, auch wenn’s ein bissel spät wurde und hängst dir den Gutschein an die Wand.

Gruß

Tomcat

… achja, noch 'ne Möglichkeit: Ganz lieb bei delta nachfragen, ob das auch noch etwas länger gilt. Kundenservice wird ja heutzutage großgeschrieben und die sind bestimmt sehr glücklich darüber, Sie demnächst wieder an Bord begrüßen zu dürfen. Jedenfalls sagen die das immer.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Tomcat,

danke für deine Antwort. Klar kann ich ganz lieb bei Delta anfragen, aber ich hätte vorher gern mehr rechstsicherheit um auch druck machen zu können.
Außerdem war dies nicht eine freiwillige Leistung von Delta. Nach europäischen und damit auch deutschem Recht sind die Fluggesellschaften verpflichtet bei Überbuchung von internationalen Flügen, dir eine Entschädgung von mind. 300Euro -abhängig von der Entfernung- zu geben. Es war also nicht nur ein Goody sonder eine Notwendigkeit.

Ralf

PS. Wie ich später erfahren habe, steht dir dieser Betrag sogar als Bargeld zu, leider habe ich das damals noch nicht gewusst.