Welche Strafe ist zu erwarten?

Hallo Experten.

Also mal angenommen folgender Fall:

Ein Mann A gibt sich im Internet als Frau aus um die dortigen Typen, welche nur auf schnellen Cybersex aus sind, zu veräppeln.

Eines Tages trifft diese Frau auf einen Mann G, der sie sofort anbaggert und nach ein paar Stunden landen beide im virtuellen Bett.
Von dem Tag an sind Beide in diesem Internetspiel ein Paar. Mann G kauft Land in diesem Spiel und stellt es Mann A (von dem er immer noch ausgeht, es handele sich um eine Frau) zur Verfügung, bleibt aber Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten.

Eines Tages macht Mann A nebenbei eine Bemerkung in der Art „muß gleich noch offline, meine letzten Euro in den Laden bringen, damit ich für’s Wochenende etwas zu Essen habe“. Mann G meint darauf „Wenn es dir finanziell so dreckig geht, unterstütze ich dich.“

Da Mann A ja schlecht sagen kann „Ja, schick mir das Geld, Schatz“, weil es sonst auffallen würde, daß er ein Mann und keine Frau ist, sagt Mann A „Da gibt es ein Problem. Ich habe einen Freund und der ist sehr eifersüchtig, er erlaubt mir noch nichteinmal mit Fremden zu telefonieren, wenn du mir aber etwas schicken möchtest, kannst du das gerne an meinen Bruder schicken.“ Mann A gibt Mann G seine eigene Adresse, die angeblich die Adresse „ihres“ Bruders ist.

Von da an schickt Mann G in regelmäßigen Abständen Geldbeträge per Einschreiben. Aber immer unaufgefordert, also aus freien Stücken.
In Zwischenzeit versucht Mann G, welcher Geschäftsmann ist, Kunden von der virtuellen Internetwelt zu überzeugen und verspricht Mann A das Blaue vom Himmel. Er schickt Mann A Kopien von Verträgen und verspricht, daß wenn es zur Vertragsunterzeichnung kommt, Mann A gerecht entlohnt wird.

Mann A, welcher seine Geschichte als Frau nur aufrecht erhält, da er das virtuelle Land nicht verlieren möchte, besteht darauf, daß er (sie) keine Geschenke möchte und das Geld nur akzeptiert, wenn Mann G es, wenn er mal einen Vertrag an Land ziehen sollte, mit dem Anteil von Mann A verrechnet. Dafür läßt Mann A auch über sich ergehen, Mann G in einem anderen Chat-client beim onanieren zuzuschauhen, gibt sogar an, heimlich an sich selber zu spielen (immer noch als Frau), aber dies so diskret wie möglich machen zu müssen, da „ihr“ Freund knappe 5 Meter von „ihr“ entfernt auf dem Sofa sitzt.

Mann G träumt davon, daß Frau ihren Freund verlässt und mit ihm zusammenkommt. Mann A schiebt es aus verständlichen Gründen immer wieder auf und zieht dann angeblich in eine andere Stadt um einen Job anzunehmen.

Seit diesem Tag ist Mann G am Boden zerstört und versucht fast täglich, Mann A dazu zu zwingen, ihn anzurufen. Langsam glaubt er, verarscht worden zu sein, und droht, Strafanzeige zu erstatten.

Mann A hat durch diverse Logfiles die Möglichkeit nachzuweisen, daß Mann G das Geld immer aus freien Stücken geschickt hat, Mann G hat sogar einmal erwähnt, daß es Schwarzgeld sei, da einige Kunden von ihm keine Rechnung wollten.

Nun erpresst Mann G Mann A und fordert, daß „Sie“ ihn anrufen soll. Geschieht dies nicht bis zu einem gewissen Datum, will Mann G Strafanzeige erstatten. Mittlerweile besteht er darauf, daß er das Geld nur geschickt hat, weil er die „Frau“ liebt und da es ja noch keine Verträge gegeben hätte, stünde „Frau“ ja auch kein Geld zu.

Sollte Mann G wirklich Strafanzeige erstatten, was kann Mann A im schlimmsten Falle passieren?
Kann Mann A, sollte es zu einem Verfahren kommen, Gegenanzeige wegen versuchter Erpressung erstatten?

Was meinen die Experten dazu?

Gruß
Sticky

Sollte Mann G wirklich Strafanzeige erstatten, was kann Mann A
im schlimmsten Falle passieren?
Kann Mann A, sollte es zu einem Verfahren kommen, Gegenanzeige
wegen versuchter Erpressung erstatten?

Was meinen die Experten dazu?

Hallo, stickyams,
es ist erstaunlich zu sehen, in welche wirren und absolut blödsinnigen Geschichten sich manche Leute freiwillig durch Täuschung hineinmanövrieren, weil sie besonders clever zu sein glauben.

Gruß:
Manni

Hi,

Sollte Mann G wirklich Strafanzeige erstatten, was kann Mann A
im schlimmsten Falle passieren?

wahrscheinlich wird er im SL in einem Kerker bei Wasser und Brot schmachten müssen.

Kann Mann A, sollte es zu einem Verfahren kommen, Gegenanzeige
wegen versuchter Erpressung erstatten?

Es ist die Frage inwieweit es zu einem Verfahren kommt. Hat eigentlich schonmal jemand die Nigeria-Connection verklagt?

Was meinen die Experten dazu?

Es ist doch erstaunlich, auf was Geschäftsleute immer wieder reinfallen.

Gruß
Torsten

Hallo,

Eines Tages trifft diese Frau auf einen Mann G, der sie sofort
anbaggert und nach ein paar Stunden landen beide im virtuellen
Bett.
Von dem Tag an sind Beide in diesem Internetspiel ein Paar.
Mann G kauft Land in diesem Spiel und stellt es Mann A (von
dem er immer noch ausgeht, es handele sich um eine Frau) zur
Verfügung, bleibt aber Eigentümer mit allen Rechten und
Pflichten.

bis hierher gibts kein Problem.

Eines Tages macht Mann A nebenbei eine Bemerkung in der Art
„muß gleich noch offline, meine letzten Euro in den Laden
bringen, damit ich für’s Wochenende etwas zu Essen habe“. Mann
G meint darauf „Wenn es dir finanziell so dreckig geht,
unterstütze ich dich.“
Da Mann A ja schlecht sagen kann „Ja, schick mir das Geld,
Schatz“, weil es sonst auffallen würde, daß er ein Mann und
keine Frau ist, sagt Mann A „Da gibt es ein Problem. Ich habe
einen Freund und der ist sehr eifersüchtig, er erlaubt mir
noch nichteinmal mit Fremden zu telefonieren, wenn du mir aber
etwas schicken möchtest, kannst du das gerne an meinen Bruder
schicken.“ Mann A gibt Mann G seine eigene Adresse, die
angeblich die Adresse „ihres“ Bruders ist.

Aber hier wird es dann knifflig. Mann A ist sich bewußt darüber, daß Mann G ihm kein Geld zukommen lassen würde, wenn er wüßte, daß er keine Frau ist. Damit sind wir dann in der Abteilung Betrug:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__263.html

Gruß
Christian

aber …

Hallo,

hi christian,

Mann A ist sich bewußt
darüber, daß Mann G ihm kein Geld zukommen lassen würde, wenn
er wüßte, daß er keine Frau ist.

aber A ist doch weiterhin virtuell eine frau!

schöne grüße
ann

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Hallo Ann,

Mann A ist sich bewußt
darüber, daß Mann G ihm kein Geld zukommen lassen würde, wenn
er wüßte, daß er keine Frau ist.

aber A ist doch weiterhin virtuell eine frau!

klar, aber G geht davon aus, daß A auch „im echten Leben“ eine Frau ist, schickt ihr echtes Geld und um an dieses zu kommen, bestärkt A G mit seinem Verhalten (virtuelle Frau bleiben und sich nicht als „echter Mann“ zu erkennen geben) in seiner Einschätzung.

Grüße

Christian

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Hallo ann,

Mann A ist sich bewußt
darüber, daß Mann G ihm kein Geld zukommen lassen würde, wenn
er wüßte, daß er keine Frau ist.

aber A ist doch weiterhin virtuell eine frau!

Hochstapelei löst vielleicht deinen Knoten.

Ein Hochstapler bleib ja virtuell auch das was er vorgibt zu sein :wink:

MfG Peter(TOO)

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trotzdem
hi christian,

klar, aber G geht davon aus, daß A auch „im echten Leben“ eine
Frau ist, schickt ihr echtes Geld und um an dieses zu kommen,
bestärkt A G mit seinem Verhalten (virtuelle Frau bleiben und
sich nicht als „echter Mann“ zu erkennen geben) in seiner
Einschätzung.

eine echte betrugsabsicht kann ich nicht erkennen. die wäre ja wohl nur gegeben, wenn sticky sich als frau ausgegeben hätte mit der absicht , geile, spendable idioten abzuzocken.

man korrigiere mich, wenn ich mich irre.

schöne grüße
ann

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Hallöchen Ann,

eine echte betrugsabsicht kann ich nicht erkennen. die wäre ja
wohl nur gegeben, wenn sticky sich als frau ausgegeben hätte
mit der absicht , geile, spendable idioten
abzuzocken.

die Grenze wurde in dem Moment überschritten, in dem klar wurde, daß G das Geld nur rausrückte, weil er davon ausging, daß A eine Frau ist (im echten Leben). Damit hat er ihm Tatsachen verschwiegen und das mit dem Ziel, das Geld zu bekommen. Das trifft die Definition des Betruges.

Grüße

Christian

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wirklich?
huhuchen christian,

die Grenze wurde in dem Moment überschritten, in dem klar
wurde, daß G das Geld nur rausrückte, weil er davon ausging,
daß A eine Frau ist (im echten Leben). (…)
Das trifft die Definition des Betruges.

ich bin mir wirklich nicht sicher, ob das bei einer beziehung, die doch digital ausgelebt wird, eine rolle spielt. schließlich war ja G offensichtlich ganz gern mit A im virtuellen bett. wo fängt dann der betrug an? beim geschönten foto auf eine kontaktanzeige (mit unterstellten „finanziellen interessen“)?

nun ja … vielleicht könnte sich A, wenns hart auf hart kommt, darauf berufen, dass er nicht dafür benachteiligt werden darf, dass er „nur“ ein mann ist :smiley:

dennoch würde mich mal interessieren, wie das unsere juristen sehen.

gute nacht erstmal
ann

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Problem gelöst
Hallo,

ALso, Mann A wird nicht in den Kerker gesperrt und auch nicht ausgepeitscht. Er hat es Mann G heute gebeichtet und Mann G, welcher befprchtet sein Gesicht zu verlieren, bat ihn, seine Rolle als Frau weiter zu spielen. Mann A ist weiterhin als Sim-Manager eingesetzt und an zukünftigen Projekten beteiligt.
Also alles wohl nur, vor allem die Drohungen von Mann G, Sturm im Wasserglas.

Danke für eure Beiträge.
Gruß
Sticky

Hallo Torsten,

zwar nicht die Antwort, die ich erwartet hätte, aber ein * weil ich herzhaft gelacht habe.

wahrscheinlich wird er im SL in einem Kerker bei Wasser und
Brot schmachten müssen.

das tut Frau A nur äusserst ungern, zumindest wen „ihre“ subs in der nähe sind

Gruß
Sticky

Guten morgen,

die Grenze wurde in dem Moment überschritten, in dem klar
wurde, daß G das Geld nur rausrückte, weil er davon ausging,
daß A eine Frau ist (im echten Leben). (…)
Das trifft die Definition des Betruges.

ich bin mir wirklich nicht sicher, ob das bei einer beziehung,
die doch digital ausgelebt wird, eine rolle spielt.
schließlich war ja G offensichtlich ganz gern mit A im
virtuellen bett. wo fängt dann der betrug an? beim geschönten
foto auf eine kontaktanzeige (mit unterstellten „finanziellen
interessen“)?

ob virtuell oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn ich einen anderen belüge oder in seiner falschen Auffassung der Situation bestärke, um mir selbst oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist das Betrug.

Und zur Frage, wo der Betrug anfängt: selbst das Schild „bin obdachlos“ kann schon einen Betrug(sversuch) darstellen, wenn die Behauptung nicht stimmt.

Grüße

Christian

ob virtuell oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn ich einen
anderen belüge oder in seiner falschen Auffassung der
Situation bestärke, um mir selbst oder einem Dritten einen
Vermögensvorteil zu verschaffen, ist das Betrug.

Ich habe mir den Thread jetzt nicht soooo genau angesehen, aber hier könnte schon das Problem liegen: Die Täuschung muss - vor Gericht ist das zu beweisen - gerade in dieser Absicht begangen worden sein. Ein billigendes Inkaufnehmen der Zahlungen als angenehme Nebenfolge reicht nicht.

Ich würde jedenfalls nicht so ohne weiteres von Betrug ausgehen, das bedürfte einer eingehenden Prüfung - und im Zweifel eines nur schwer zu führenden Beweises.

Levay

Hallo,

Ich habe mir den Thread jetzt nicht soooo genau angesehen,
aber hier könnte schon das Problem liegen: Die Täuschung muss

  • vor Gericht ist das zu beweisen

seit wann interessieren wir uns hier dafür, was vor Gericht beweisbar ist?

  • gerade in dieser Absicht
    begangen worden sein. Ein billigendes Inkaufnehmen der
    Zahlungen als angenehme Nebenfolge reicht nicht.

Ich darf aus dem ursprünglichen Aritkel zitieren:
Da Mann A ja schlecht sagen kann „Ja, schick mir das Geld, Schatz“, weil es sonst auffallen würde, daß er ein Mann und keine Frau ist, sagt Mann A „Da gibt es ein Problem. Ich habe einen Freund und der ist sehr eifersüchtig, er erlaubt mir noch nichteinmal mit Fremden zu telefonieren, wenn du mir aber etwas schicken möchtest, kannst du das gerne an meinen Bruder schicken.“

Gruß
Christian

seit wann interessieren wir uns hier dafür, was vor Gericht
beweisbar ist?

Wenn jemand fragt, welche Strafe zu erwarten ist, dann muss man m.E. alles berücksichtigen, was Voraussetzung für eine Strafe ist - dazu gehört aber auch die Beweisbarkeit. Die Frage lautete ja nicht: Wie ist das Verhalten strafrechtlich zu beurteilen? Und selbst wenn: Das wäre nur die Formulierung der Frage, nicht der Sinn gewesen.

  • gerade in dieser Absicht
    begangen worden sein. Ein billigendes Inkaufnehmen der
    Zahlungen als angenehme Nebenfolge reicht nicht.

Ich darf aus dem ursprünglichen Aritkel zitieren:
Da Mann A ja schlecht sagen kann „Ja, schick mir das
Geld, Schatz“, weil es sonst auffallen würde, daß er ein Mann
und keine Frau ist, sagt Mann A „Da gibt es ein Problem. Ich
habe einen Freund und der ist sehr eifersüchtig, er erlaubt
mir noch nichteinmal mit Fremden zu telefonieren, wenn du mir
aber etwas schicken möchtest, kannst du das gerne an meinen
Bruder schicken.“

Ich finde das durchaus grenzwertig. Man könnte hier durchaus zur Betrugsstrafbarkeit gelangen, ich halte das aber nicht für zwingend; jedenfalls aber wird es nicht zwingend zu beweisen sein.

Levay

seit wann interessieren wir uns hier dafür, was vor Gericht
beweisbar ist?

Wenn jemand fragt, welche Strafe zu erwarten ist, dann muss
man m.E. alles berücksichtigen, was Voraussetzung für eine
Strafe ist - dazu gehört aber auch die Beweisbarkeit.

Hm, wie will man bei einer theoretisch-abstrakten Frage die Beweisbarkeit erörtern? Außerdem hab ich in der ersten Jurastunde gelernt, daß man sich Fragen zur Beweisbarkeit sparen kann.

Es geht nur um Sachverhalte - hier wie auch im Studium. Irgendwie veränderst Du Dich, seit Du nicht mehr nur noch mit der Theorie zu tun hast :smile:

Gruß
Christian

Es geht nur um Sachverhalte - hier wie auch im Studium.
Irgendwie veränderst Du Dich, seit Du nicht mehr nur noch mit
der Theorie zu tun hast :smile:

Das ist mir auch schon aufgefallen. Man hängt doch immer sehr an dem, was man gerade tut. Ich jedenfalls.

Levay

  • Praktiker -

Auch huhu,

also ich (ianal) sehe das Problem, weil WIRKLICHES Geld verschickt wurde (unter falscher Annahme). Hätte der Geprellte VIRTUELLES Geld innerhalb des Spiels an die virtuelle Dame seiner Träume geschickt, könnte er das eventuell innerhalb des Spiels einklagen (gibt es bei 2nd life Gerichte?).

Gruß
Elke