Frage:
Kann/muss ein Minderjähriger Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgeben?
Sachverhalt:
Der Vollstreckungstitel lautet auf die Mutter als gesetzliche Vertreterin und wurde auch an diese zugestellt. Die EV wurde nun allerdings von dem Minderjährigen abgegeben (jedoch von der Mutter unterzeichnet).
Das geht doch nicht, oder?
Eigentlich muss doch die Mutter die Eidesstattliche Versicherung abgeben?
§ 197 BGB
„Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters“
Von daher dürfte die EV nicht stattfinden.
Gruss
Iru
Die EV soll eine WE sein?
Überrascht:
Levay
Die EV soll eine WE sein?
Aber ja doch! Zwar nicht bei uns, aber in dem Land, in dem Tankstellengelände zu öffentlichen Straßen umgewidmet werden können. Ich kriege auch noch raus, wo das liegt.
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Die EV soll eine WE sein?
Zu recht überrascht. Ich habe nochmal nachgesehen, Du hast Recht. Asche auf mein Haupt.
(wie gesagt, man lernt nie aus).
Gruss
Iru
Die EV soll eine WE sein?
Aber ja doch! Zwar nicht bei uns, aber in dem Land, in dem
Tankstellengelände zu öffentlichen Straßen umgewidmet werden
können. Ich kriege auch noch raus, wo das liegt.
Tja, dann schau Dir mal die entsprechenden Vorschriften der StVO oder die dazu ergangenen Gerichtsurteile an. Im Übrigen sprach ich speziell nicht von der Umwidmung von Tankstellengelände sondern von privaten Grundstücken.
Grss
Iru