Beweiserbringung bei Klage - Kläge oder Angeklagte

Wenn jemand wegen eines E-Mail-Versandes eine Klage erhält, wer muss dann Beweise bringen? Der Kläger oder der Angeklagte?

kommt drauf an…
Hallo,

kommt darauf an, ob anspruchsbegründende oder -hindernde oder -vernichtende Tatsachen bewiesen werden sollen.

Gruß,
Julia

Um es mal einfacher auszudrücken: Grundsätzlich muss jeder die ihm günstigen Tatsachen beweisen.

Beispiel: V klagt gegen K auf Zahlung eines Kaufpreises. K bestreitet, den Kaufvertrag abgeschlossen zu haben. Hierfür trägt nun V die Beweislast.

Abwandlung: K klagt gegen V auf Feststellung, dass kein Kaufvertrag besteht, weil dieser immer wieder Ansprüche daraus stellt (sog. negative Feststellungsklage). Dann ist K der Kläger, trotzdem muss V den Kaufvertrag beweisen.

Levay

Ok, folgende Annahme:
Person A wird von Person B beschuldigt,Ihm eine unerwünschte Mail geschickt zu haben. A bestreitet dies - es kommt zur Klage. Der Anwalt von A fordert ihn auf Beweise zusammenzutragen, die belegen, das keine Mail versendet wurde. Ist A in der Beweispflicht? Und wenn ja, kann der Provider von A zur Hilfe herangezogen werden, muss der Provider die Mails speichern - und wie lange?

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hier dürfte derjenige die Beweislast tragen, der behauptet, die Mail sei verschickt worden.

Levay

Wenn jemand wegen eines E-Mail-Versandes eine Klage erhält,
wer muss dann Beweise bringen? Der Kläger oder der Angeklagte?

Auch kein Hallo,

hier gilt der Grundsatz „wer behauptet muss beweisen“. Denn wie soll jemand beweisen, dass etwas nicht stattgefunden hat?

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast

hier gilt der Grundsatz „wer behauptet muss beweisen“.

Diesen Grundsatz gibt es nicht. Es mag oft so sein; denn mit der Beweislast geht ja auch die Darlegungslast einher. Aber dann ist es ja eher umgekehrt: Ich behaupte, weil ich darlegungs- und beweistbelastet bin; nicht aber, weil ich etwas behaupte, muss ich es auch beweisen.

Levay

hier gilt der Grundsatz „wer behauptet muss beweisen“.

Diesen Grundsatz gibt es nicht. Es mag oft so sein; denn mit
der Beweislast geht ja auch die Darlegungslast einher. Aber
dann ist es ja eher umgekehrt: Ich behaupte, weil ich
darlegungs- und beweistbelastet bin; nicht aber, weil ich
etwas behaupte, muss ich es auch beweisen.

Hallo,

sorry, aber das verstehe ich nicht. Beispiele:

Behauptung:
-Ich bekomme 100 Euro von Dir
-Du hast XYZ umgebracht
-Ich habe fristgemß gekündigt
-Ich habe bezahlt
-Du hast das Urheberrecht an XYZ verletzt

Das muss doch bewiesen werden.

Andersherum:
-Ich bin unschuldig
-Ich habe die 100 Euro nicht bekommen
-Ich habe die Kündigung nicht erhalten
-Ich habe die Rechte des XYZ nicht verletzt

Wie soll man beweisen, dass etwas nicht stattgefunden hat? Es ist doch so, dass wenn ich einen Rechtsstreit führe, ob als Staatsanwalt oder im Zivilrecht als Kläger, ich erhobene Behauptungen beweisen muss.

Also ich habe diesen Satz mehrfach von verschiedenen Rechtsanwälten gehört, in der Schweiz ist dieser sinngemäß sogar im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a8.html) niedergeschrieben. Und auch in dem von mir zitierten Wikipedia Link (http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast) kann ich nichts anderes herauslesen.

Sicher sind das eher „akademische“ Fragen. Du als Rechtswissenschaftler weißt da sicher eher Bescheid. Mich würde aber interessieren, worauf Du Deine Aussage stützt.

Gruß

S.J.

Ich gebe zu, dass ich mich jetzt nicht intensiv damit auseinandergesetzt habe und vielleicht eine fehlerhafte Antwort gebe, aber:

Der Grundsatz lautet:

Jeder muss vor Gericht die ihm günstigen Tatsachen beweisen.

Das deckt sich nun mal nicht mit:

Jeder muss das behaupten, was er behauptet.

Faktisch wird es regelmäßig auf dasselbe hinauslaufen, weil jeder nur das ihm Günstige behaupten wird. Und selbst wenn mal jemand etwas ihm Ungünstiges behauptet, so wird der andere tunlichst nicht widersprechen; dann aber bedarf es schon keines Beweises mehr (§ 138 III ZPO).

Es ist - wie gesagt - eine rein akademische Frage, aber konstruieren wir doch mal einen solchen Fall:

V verklagt K auf Kaufpreiszahlung. V bestreitet dann den Abschluss des Kaufvertrages, den K behauptet (völlig irrwitzig, ich weiß). Dann würde gleichwohl V die Beweislast tragen. Natürlich würde er mit diesem Beweisantritt konkludent wiederum die Tatsachenbehauptung aufstellen. Vielleicht trifft deine Formel in letzter Konsequenz sogar immer zu. Aber trotzdem: So würde ich das als Richter nie ins Urteil schreiben. Die Beweislast lässt sich nämlich - und das ist schon ein Unterschied - abstrakt feststellen. Darum finden sich etwa in der berühmten BGB-Kommentierung von Palandt Darlegungen zur Beweislast, die immer gelten - und zwar ohne dass schon klar ist, wer was behaupten wird.

Levay