Da gibt es eine Lernmethode, die jemand in einem Buch veröffentlicht hat. Der Autor selbst hält darüber Vorträge, wendet sie aber sonst (meines Wissens) nicht konkret an, um damit Geld zu verdienen.
Ist diese Lernmethode als geistiges Eigentum geschützt?
Angenommen jemand erstellt ein Computerprogramm, das diese Lernmethode umsetzt: Darf er das veröffentlichen oder sogar Lizenzen davon verkaufen und wenn ja unter welchen Bedingungen?
Vielen Dank für jede Antwort
Ewald
Hallo ich geh mal davon aus, dass du diese neumodschen Erwachsenenbildungs-NLPartigen-Methoden meinst. Die haben dann immer so tolle Namen, und die sind allein oft schon geschützt (als MArke).
Entsprechend dürftest du auf ein solches Program nicht draufschreiben, dass es nach der xy-Methode arbeitet und schon gar nicht bestimmte Wort-Bildmarken draufdrücken.
Oder du musst dich mit dem Erfinder dieser MEthode auseinandersetzen und ihm deine Idee verkaufen. Am besten so, dass er für dein Programm bezahlt, damit er es mitvermarkten kann. Die andere Variante wäre, dass du ihn bezahlst, damit du seine MArke draufstempeln darfst.
Was die MEthode an sich angeht, bin ich überfragt. Du darfst ja danach lernen, also dir auch ein Programm basteln, damit du dieses noch besser umsetzt. Aber wenn du es jetzt verkaufen willst, könnte das wahrhaftig Probleme geben.
Etwas ähniches ist es bei Spielideen, die sind auch Urhebergeschützt. entsprechend wirst du wohl nicht drumrumkommen, dich mit dem Erfinder derMEthode auseinanderzusetzen, oder mit einem PAtentanwalt.
Gruß Susanne
Hallo Susanne! Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Es handelt sich nicht um eine neumodische NLP-artige Methode. Die Methode ist schon in den 1990er Jahren in einem eigenen Buch veröffentlicht worden. Sie basierte auf dem damaligen Stand der entsprechenden wissenschaftlichen Forschungen und wird vor allem von vielen LehrerInnen erfolgreich angewandt. Das nur dazu.
Ich werde also nicht umhin kommen, die Sache einem in diesem Fachgebiet versierten Antwalt zu unterbreiten.
Gruß Ewald
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evtl durch das Urheberrecht, aber ein Patentanwalt hilft im Zweifel wirklich weiter
als Patent etc kann eine Lernmethode jedenfalls nicht geschützt werden, höchstens ist der Name, unter der diese Lernmethode bekannt wurde, als Marke geschützt
Hallo!
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich werden den Rat befolgen und einen Spezialisten in Urheberrecht und ev. zusätzlich einen Patentwanwalt konsultieren.
Herzlichen Gruß
Ewald