Zwei Staatsangehörigkeiten

Hallo ich habe eine Frage, eine Person ist mit der leibl. Mutter aus Kirgistan(ehml. Sowjetunion) nach Deutschland gekommen. Die Mutter erhielt gleich die deutsche Staatsbürgerschaft der Sohn drei Jahre später. Jetzt war der Sohn beim Einwohnermeldeamt und erfuhr dort, dass er laut Akten zwei Staatsbürgerschaften hat. Also die Kirgisische und die Deutsche. Wie ist jetzt der Rechtsstatus muss er eine von beiden aufgeben?

Danke schon mal für die Hilfe

Hallo,

ich habe eine Frage, eine Person ist mit der leibl.
Mutter aus Kirgistan(ehml. Sowjetunion) nach Deutschland
gekommen. Die Mutter erhielt gleich die deutsche
Staatsbürgerschaft der Sohn drei Jahre später. Jetzt war der
Sohn beim Einwohnermeldeamt und erfuhr dort, dass er laut
Akten zwei Staatsbürgerschaften hat. Also die Kirgisische und
die Deutsche. Wie ist jetzt der Rechtsstatus muss er eine von
beiden aufgeben?

Da kommts jetzt darauf an, ob die Mutter sowie der Sohn von deutschen Staatsangehörigen abstammen und als sogenannte Spätaussiedler gelten.
Wenn ja, dann sind die beiden bestimmt mit einem altem Sowjetpass (der zwischen 1991 u. 1995 auf der letzten Seite mit einem Stempel versehen sein sollte - this passport is property from Kirgisistan - erklärt die Staatsangehörigkeit) oder bereits mit einem kirgisischen Pass eingereist.

§ 7 StAG (seit 28.08.07-vorheriger Gesetzesbezug vielleicht bei Staatsangehörigkeitsbehörde nachfragen)besagt:
Spätaussiedler und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Familienangehörigen erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.

Spätaussiedler verlieren aber damit nach deutschem Recht nicht automatisch die bisherige ausländische Staatsangehörigkeit und gelten somit als Doppelstaatler. Diese Doppelstaatler müssen sich nach deutschem Recht auch niemals für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Spätaussiedler können bei den zuständigen ausländischen Behörden einen Austritt aus der ausländischen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn das ausländische Gesetz dies zulässt (kostet meistens Geld und dauert manchmal auch länger). Sodann die Austrittsbestätigung beim Einwohneramt vorlegen und die ausländische Staatsangehörigkeit wird gelöscht.

Gruss Sid

Hallo,
bisher war es den Meldebehörden beim Beantragen von deutschen Ausweisdokumenten nicht so wichtig, ob eine 2.Staatsangehörigkeit bestand und wie diese erworben wurde oder ob keine zweite besteht.

Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2000 und dem Schlamassel mit den ehemaligen türkischen Staatsangehörigen (siehe auch: www.advocat-hanau.de/content/aktuelles/002_doppelte_…) hat sich dies verändert und wird immer abgefragt; da es ja sein könnte, dass man eine andere Staatsangehörigkeit beantragt hat und dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht.

Erst durch diese Abfrage bekommt nun so mancher Spätaussiedler oder so manches „Kind“ aus binationaler Ehe mit, dass ausser der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit besteht oder bestehen könnte.

Gruss Sid

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