Hallo,
mal angenommen, Herr A kauft von einem Haendler ein Auto, das 1000 Euro wert ist (laut Haendler).
Er bezaehlt einmalig 250 Euro an und das restliche Geld soll in weiteren Raten a 250 Euro gezahlt werden.
Leider geht es bei Herr A nun finanziell ploetzlich drunter und drueber, er ist nicht mehr in der Lage, die erste Rate zu zahlen. Ist nun also 1 Rate im Rueckstand, die 2. Rate steht an. Da er merkt, dass er die Sache finanziell leider nicht mehr staemmen kann, das Autohaus sich auch nicht auf eine andere Raten"groesse" einlaesst, gibt er das Auto nach ca. 2 Monaten zurueck.
Das Autohaus moechte aber trotzdem im Endeffekt 500 Euro fuer das Fahrzeug haben und droht sogar mit Inkassobuero usw.
Darf das Autohaus so viel Geld verlangen, trotz dass er das Auto wieder zurueckgegeben hat? Das Auto hat ja nicht so viel Wertverlust und sollte eigentlich zum gleichen Preis verkaufbar sein.
Stellt euch vor, ihr seid Herr A, was wuerdet ihr machen?
bis denne
Gabi
Da er merkt, dass er die Sache finanziell leider nicht
mehr staemmen kann, das Autohaus sich auch nicht auf eine
andere Raten"groesse" einlaesst, gibt er das Auto nach ca. 2
Monaten zurueck.
Das Autohaus muss das ja nicht zurücknehmen, also wird er da ja irgendwas vereinbart haben. Was hat er denn bzgl. der Rücknahme vereinbart?
.m
Das Autohaus muss das ja nicht zurücknehmen, also wird er da
ja irgendwas vereinbart haben. Was hat er denn bzgl. der
Rücknahme vereinbart?
.m
Herr A hat keine schriftliche Vereinbarung mit dem Autohaus. Am Telefon wurde Herr A gesagt, dass er entweder die ausstehende und die nun faellige Rate, also 500 Euro, bezahlen muss, oder das Auto abgeben muss und trotzdem 250 Euro zahlen muss…
Erstmal hat der Wagen sehr wohl einen Wertverlust erhalten. Schließlich hat der Wagen nun noch einen Halter, Kilometer wurden sicher auch gefahren. Es ist schon kulant das das AH den Wagen zurücknimmt, muss es ja schließlich nicht. Kannst ja mal bei diversen Autovermieter nachfragen was ein PKW zur Miete 2 Monate kostet, und ein Autohaus ist in der Regel auch kein gemeinnütziger Verein.
LG
Dann ist die Sache doch ganz klar:
Materiell-rechtlich schuldet Kunde dem Autohaus vereinbarungsgemäß (Aufhebungsvertrag!) 250 Euro. Nicht mehr und nicht weniger.
Levay