Unterhaltszahlungen direkt durch AG

Hallo,

folgendes Szenario:
Angestellter ist bei Arbeitgeber beschäftigt, ist geschieden und hat eine Tochter, für die er monatlichen Unterhalt zahlen muss.

Der Angestellte hat einen sog. Titel unterschrieben, nachdem das Jugendamt den Unterhalt direkt beim Arbeitgeber einziehen darf.

Der Arbeitnehmer sieht das Geld garnicht, es wird ihm vor Auszahlung bereits abgezogen und ans Jugendamt übergeben.

Leider bezahlt der Arbeitgeber zum wiederholten Male diesen Unterhalt nicht oder momentan um 14 Tage verspätet - die Mutter des Kindes fragt natürlich, wo das Geld bleibt.

Fragen dazu:

  1. Es ist doch so, das der Arbeitgeber jetzt in der Pflicht ist, diesen Unterhalt zu bezahlen und das gegen ihn Massnahmen getroffen werden, wenn er ihn nicht überweist?

  2. Inwieweit kann der Arbeitnehmer denn überhaupt noch belangt werden, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

  3. Um die Sache zu verkomplizieren: Es bestehen gegenüber dem Arbeitnehmer Forderungen des Arbeitgebers, diese rühren aus zuviel gezahltem Lohn wg. einer falsch berechneten Lohnsteuer.

In welcher Reihenfolge werden die Forderungen berücksichtigt?
Also wer bekommt zuerst sein Geld: Jugendamt, Arbeitnehmer? Oder darf der Arbeitgeber den kompletten Lohn incl. Unterhalt einbehalten, um die Forderung zu tilgen?

Etwas kompliziert, hoffe trotzdem das jemand was dazu sagen kann *g*

Dankeschön.