Hallo zusammen,
folgende Frage interessiert mich: Angenommen ein Mitarbeiter hat ein Patent im Rahmen seiner Tätigkeit entwickelt. Bei diesem Patent ist er als Erfinder eingetragen.
Wenn nun die Firma verkauft wird, muss der Käufer den Mitarbeiter irgendwie für das Patent entlohnen?
Und wenn der Mitarbeiter bevor die Firma verkauft wurde bereits nicht mehr für die Firma tätig ist, wie sieht es da denn aus?
Vielen Dank für die Antworten,
Sven
Hallo!
folgende Frage interessiert mich: Angenommen ein Mitarbeiter
hat ein Patent im Rahmen seiner Tätigkeit entwickelt. Bei
diesem Patent ist er als Erfinder eingetragen.
Das Patent läuft also auf die Firma?
Wenn nun die Firma verkauft wird, muss der Käufer den
Mitarbeiter irgendwie für das Patent entlohnen?
Was für Gründe sollte es für so eine Entlohnung geben?
Gruß
Paul
Was für Gründe sollte es für so eine Entlohnung geben?
Gruß
Paul
Arbeitnehmererfindungsrecht bzw. -gesetz
Gruß
nira
Hallo
spontan würde ich sagen, der Käufer übernimmt die Pflichten des bisherigen Firmeninhabers, also alles bleibt beim Alten
Hat denn der alte Firmeninhaber den Mitarbeiter für seine Erfindung bisher etwas gezahlt? Wenn nicht, dann ab zum (Patent)Anwalt
LG
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Hallo,
nein gezahlt wurde in diesem fiktiven Fall nichts. Allerdings wurde die Erfindung auch nicht im Produkt der fiktiven Firma genutzt, sondern lediglich zu Marketingzwecken. Hat denn der fiktive Erfinder auch in diesem Fall Recht auf irgendwelche Entlohnung?
Viele Grüße,
Sven
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