Rechtsanwaltskosten trotz Rechtschutzversicherung

Hallo,

hätte mal eine Frage. Angenommen man würde sich einen Anwalt nehmen um Klage beim Sozialgericht einzureichen. Beim Anwalt wird einem mitgeteilt, dass man zzgl. zu der Rechtschutzversicherung auch noch eine Honorarvereinbarung abschließen muss. Beim Gericht kommt es zu einem Vergleich und etwas über die Hälfte der Kosten trägt die Rechtschutzversicherung, die andere müsste man selbst tragen. Wäre dies rechtens, gerade auch hinter dem Hintergrund, dass man nicht mal Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung hätte.

Was könnte man in so einem Fall machen?

Wäre dankbar für Antworten…

Was könnte man in so einem Fall machen?

Seine Rechtsschutzversicherung frage, ob das so richtig ist.

Auf alle Fälle ist es so daß man nicht einfach mal klagen kann, es muß dazu wichtige Gründe geben.Dieser leigt zB. vor wenn man selber verklagt wird. wenn man dann zum Anwalt geht und nach einem Brief von diesem der Kläger seine Klage zurückzieht kann es sein daß die RS-Vers. argumentiert daß der Anwalt selbst bezahlt werden muß weil kein Grund (mehr) vorliegt. Ist tatsächlich so passiert, worauf nie wieder eine RS-Vers. abgeschlossen wurde.

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Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren.

Hat der Kläger zusätzlich eine Honorarvereinbarung mit seinem Rechtsanwalt abgeschlossen, dann muss er die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Kosten, die in der Honorarvereinbarung genannt wurden, selbst übernehmen.

Diese Kosten trägt nur er, selbst wenn er im vollen Umfang gewonnen hätte, würde er auf diesen Kosten sitzen bleiben.

Viele Anwälte arbeiten in manchen Rechtsgebieten nur noch mit Honorarvereinbarung, weil die gesetzlichen Gebühren den realen Aufwand nicht mehr decken (z. B. im Strafrecht, Mietrecht oder auch im Sozialrecht).

Huhu!

Beim Anwalt
wird einem mitgeteilt, dass man zzgl. zu der
Rechtschutzversicherung auch noch eine Honorarvereinbarung
abschließen muss.

Was könnte man in so einem Fall machen?

Entweder die Vereinbarung mit dem Anwalt treffen, aber hinterher nicht jammern, oder seine Sachen zusammenpacken und einen anderen Anwalt aufsuchen, der bereit ist, zu den gesetzlichen Sätzen zu arbeiten.

Ich meine es kann doch nicht richtig sein, wenn man als ahnungsloser Bürger sich einen Anwalt nimmt, dieser einem erklärt, dass man vorerst eine Honorarvereinbarung unterschreibet. Schließlich hat man beim Erstbesuch noch keine Deckungszusage und dann kommt das schlechte Ende hinten dran. Ich meine wonach werden zum Beispiel die Kosten bei einer Klage vorm Sozialgericht berechent, auf welcher Grundlage wenn es sich zum Beispiel um mehr Prozente für die Schwerbehindertung handelt? Dort ist ja kein Streitwert wie in einem normalem Prozess. Vielen Dank für die Antwort.

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Hallo.
Grundsätzlich steht in der Honorarvereinbarung ausdrücklich, dass das Honorar die gesetzlichen Gebühren übersteigt.

Die Honorarvereinbarung arbeitet auch nicht mit einem Streitwert, sondern rechnet nach einer Pauschale ab oder nach Stunden. Das ist gerade eben Sinn und Zweck einer Honorarvereinbarung, weil die Abrechnung mit den gesetzlichen Gebühren nach Streitwert den Aufwand nicht deckt.

Ich meine es kann doch nicht richtig sein, wenn man als
ahnungsloser Bürger sich einen Anwalt nimmt, dieser einem
erklärt, dass man vorerst eine Honorarvereinbarung
unterschreibet. Schließlich hat man beim Erstbesuch noch keine
Deckungszusage und dann kommt das schlechte Ende hinten dran.
Ich meine wonach werden zum Beispiel die Kosten bei einer
Klage vorm Sozialgericht berechent, auf welcher Grundlage wenn
es sich zum Beispiel um mehr Prozente für die
Schwerbehindertung handelt? Dort ist ja kein Streitwert wie in
einem normalem Prozess. Vielen Dank für die Antwort.