Hallo,
K hat die Brille von T kaputtgemacht.
T lässt sich neue Brille machen.
K meldet es seiner Versicherung.
Diese erstattet nur zwei drittel der Rechnung = Restwert.
nun bin ich über folgendes gestolpert
http://www.frag-einen-anwalt.de/Für-330.–Brille-nur…
Das ist schon fast 3 Jahre alt aber ist das noch so aktuell?
LG
Doris