Olympiaschutzgesetz
Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Aug 2008
Hallo!
Ich habe gestern zufällig das Olympiaschutzgesetz gefunden. Zum Glück gab es dazu schon ein paar Gerichtsurteile, die starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit zeigen.
In Artikeln dazu steht immer zwischendurch, dass es auch eine Verfassungsbeschwerde dazu geben soll. Doch finde ich nichts glaubwürdiges oder offizielles. Vielleicht könnt ihr helfen und mir ein Aktenzeichen oder so nennen.
Wenn es noch keine Verfassungsbeschwerde geben sollte, könnte man dann noch eine einreichen?
Laut BVerfGG §93 (http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html)
könnte man die Beschwerde ja nur binnen eines Jahres einlegen;
("(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.")
diese Frist ist aber schon vorbei, da das Gesetz 2004 in Kraft getreten ist.
Gruß
Paul
Ich habe gestern zufällig das Olympiaschutzgesetz gefunden. Zum Glück gab es dazu schon ein paar Gerichtsurteile, die starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit zeigen.
In Artikeln dazu steht immer zwischendurch, dass es auch eine Verfassungsbeschwerde dazu geben soll. Doch finde ich nichts glaubwürdiges oder offizielles. Vielleicht könnt ihr helfen und mir ein Aktenzeichen oder so nennen.
Wenn es noch keine Verfassungsbeschwerde geben sollte, könnte man dann noch eine einreichen?
Laut BVerfGG §93 (http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html)
könnte man die Beschwerde ja nur binnen eines Jahres einlegen;
("(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.")
diese Frist ist aber schon vorbei, da das Gesetz 2004 in Kraft getreten ist.
Gruß
Paul
