Erbschaft und Auto

Hallo,
folgende theoretische Situation sei gegeben:

  1. Vater V besitzt ein Auto, das er selbst aus Altersgründen nicht mehr fährt. Irgendwann gibt er es Kind A, das es auf seinen Namen ummeldet. Im Fahrzeugschein u. Fahrzeugbrief steht also fortan Kind A.
    Zwei Monate nach der Ummeldung stirbt V, der kein Testament verfaßt hat. Erben sind Kinder A, B und C. Was ist mit dem Auto? Gehört es zum Nachlass? Erben Kinder B und C je ein Drittel vom Wert des Autos?
    Oder kann A sich darauf berufen, dass er zu Lebzeiten von V Besitzer des Autos geworden ist und es somit nicht mehr zum Erbe gehört?

  2. Situation wie oben, aber mit Mutter M, die nach dem Tod von V (ohne Testament, gesetzl. Ebfolge tritt in Kraft) das Auto behält bzw. vor ihrer Tür stehen läßt und es zunächst nicht ummeldet. Bis die Versicherung sich nach einem halben Jahr meldet und dieses verlangt. M gibt das Auto Kind A, das es auf sich ummeldet. Zehn Wochen später stirbt die Mutter (auch ohne Testament). Wie verhält es sich hier? Worauf haben Kinder B und C Anspruch?

  1. Vater V besitzt ein Auto, das er selbst aus Altersgründen
    nicht mehr fährt. Irgendwann gibt er es Kind A, das es auf
    seinen Namen ummeldet. Im Fahrzeugschein u. Fahrzeugbrief
    steht also fortan Kind A.

Zwei Monate nach der Ummeldung stirbt V, der kein Testament
verfaßt hat. Erben sind Kinder A, B und C. Was ist mit dem
Auto? Gehört es zum Nachlass?

Zum Nachlass gehört es nur dann nicht, wenn es zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr dem V gehörte. Was heißt denn, er hat es Kind A gegeben? War es ein Geschenk?

Erben Kinder B und C je ein
Drittel vom Wert des Autos?

Nein, man erbt keine Anteile an den einzelnen Gegenständen. Die Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung gerichtet, das heißt darauf, den Nachlass zu verteilen. Dabei kann man sich dann einigen, wer was bekommen soll.

Oder kann A sich darauf berufen, dass er zu Lebzeiten von V
Besitzer des Autos geworden ist und es somit nicht mehr zum
Erbe gehört?

Besitz ist nicht maßgeblich; entscheidend ist das Eigentum. Und entweder hat der Vater ihm das Auto übereignet - dann wurde er Eigentümer -, oder der Vater hat dies nicht getan hat - dann gehört das Auto nun der Erbengemeinschaft.

  1. Situation wie oben, aber mit Mutter M, die nach dem Tod von
    V (ohne Testament, gesetzl. Ebfolge tritt in Kraft) das Auto
    behält bzw. vor ihrer Tür stehen läßt und es zunächst nicht
    ummeldet. Bis die Versicherung sich nach einem halben Jahr
    meldet und dieses verlangt. M gibt das Auto Kind A, das es auf
    sich ummeldet. Zehn Wochen später stirbt die Mutter (auch ohne
    Testament). Wie verhält es sich hier? Worauf haben Kinder B
    und C Anspruch?

Hier stellt sich doch dieselbe Frage: Was heißt denn „geben“? War es ein Geschenk? Oder nur eine Leihe?

Wenn sich das mit dem Geschenk nicht aufklären lassen sollte, gibt es dazu eine Spezialvorschrift. Dann Bescheid sagen!

Levay