Zeugenaussage

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 19. Dez 2000
Ich habe vor 7 oder 8 Monaten e-Mails erhalten mit volksverhetzendem Inhalt, dann habe ich das mal so "aus Joke" in einem Formular der Polizei im Web gepostet. Ich dachte da wird eh nix draus.

Dann wurde ich irgendwann im Sommer zur Kripo bestellt zu einer Zeugenaussage und dachte das wars.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht eine Vorladung zur Vernehmung als Zeuge erhalten "in der Hauptverhandlung gegen .... wegen Volksverhetzung".
Und würd mal gerne wissen was mich da so erwartet, das einzige was ich weiss ist dass ich kein Aussageverweigerungsrecht habe, also da hin muss und aussagen.

Mich würde aber interessieren ob solche Vernehmungen öffentlich erfolgen. Und ich gehe ja auch mal davon aus, dass mein Name und alles öffentlich verlesen oder gefragt wird. Ist das so? Und der Angeklagte wird ja auch dabei sein.
So ganz wohl ist mir dabei nicht, aber was soll ich machen.

Klärt mich mal bitte auf, wie ich mir das vorzustellen habe.

Wer befragt mich überhaupt (Anwalt, Staatsanwalt, beide, Richter)?
Muss ich eigentlich auf alle Fragen antworten oder kann ich Fragen zurückweisen die keinen inhaltlichen Bezug haben oder wo ich meinen könnte dass ich mich selber belaste (eher unwahrscheinlich, ich habe mit der Szene nix zu tun). Also kann ich gegen bestimmte Fragen "Einspruch" einlegen? etc.
Mich würde mal interessieren wie das alles abläuft, vielleicht ist es ja auch ganz harmlos, aber wenn man noch nie vor Gericht war ist das schon ein wenig aufregend.

MfG Bruno

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
    Re: Zeugenaussage
    Hallo Bruno,

    Gerichtsverhandlungen sind von wenigen Ausnahmen abgesehen grundsätzlich öffentlich. Als Zeuge hast Du die Wahrheit zu sagen und bist auch zur Aussage verpflichtet, es sei denn, Du belastest Dich selbst oder einen nahen Angehörigen. Über diese Dinge wirst Du vom Richter vor Deiner Aussage belehrt.
    Fragen an Dich können vom Richter, vom Staatsanwalt und vom Anwalt des Beklagten an Dich gerichtet werden.

    Wenn Du befürchtest, Dich durch Deine Aussage Bedrohungen auszusetzen, solltest Du möglichst bald Kontakt mit dem Gericht aufnehmen, damit bei stichhaltiger Begründung ein anderer Weg als die öffentliche Aussage gewählt werden kann. Wie die Erfolgsaussichten dafür sind, kann ich nicht beurteilen.

    Auch wenn das "Lampenfieber" verständlich erscheint, es beißt dort niemand. Du hast eine eMail bekommen und letztlich kann man Dich nur fragen, ob es Kontakte welcher Art auch immer zur einschlägigen Szene gab, die als Erklärung dienen könnten. Du wirst im Laufe der Verhandlung in das Sitzungszimmer gerufen, zur Person befragt und ehe Du Dich versiehst, ist alles schon überstanden. Schließlich wirst Du noch gefragt, ob Du Auslagen hattest (Fahrgeld, Verdienstausfall) und das war's dann schon. Danach kannst Du Dir aussuchen, ob Du im Sitzungsraum bleiben oder gehen möchtest.

    Gruß
    Wolfgang
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 54 Minuten 0 hilfreich
    Re: Zeugenaussage
    Hi, Bruno,

    hab keine Angst.
    Du bist Zeuge und nicht Angeklagter. Es geht in dem Verfahren ja wohl darum, dass so ein Fatscho-Arsch eins auf die Glatze kriegen soll. Recht so!!! Wenn er unter das Jugendrecht fällt, ist die Verhandlung nicht öffentlich.

    Also mach Dir keinen Kopp, dass Dir der Richter oder der Staatsanwalt was will. Der Verteidiger will natürlich seinen Kunden gut aussehen lassen. Lass Dir was einfallen warum der Typ Deine Email-Adresse hat.
    Ich meine, dass Du stolz darauf sein kannst, das Du den Mut gezeigt hast etwas gegen diese 'Glatzen' zu tun.

    Weiter so!!
    • Antwort von (abgemeldet) nach 59 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Zeugenaussage
      Also mach Dir keinen Kopp, dass Dir der Richter oder der
      Staatsanwalt was will.
      Mach ich mir auch nicht. Eher dass mir der Angeklagte was will ;) aber ich hoffe mal dass der nur geistig ein wenig verwirrt, aber harmlos ist.

      Und ich weiss ja eigentlich auch nix, frage mich was sich der Staatsanwalt von mri verspricht. Oder vielleicht bin ich ja auch vom Verteidiger als Entlastungszeuge aufgeboten, weil was kann ich schon sagen ;) Der Verteidiger will natürlich seinen
      Kunden gut aussehen lassen. Lass Dir was einfallen warum der
      Typ Deine Email-Adresse hat.
      Kein problem, da habe ich schon bei der Kripo eine relativ stichhaltige Antwort geliefert. Ich habe an der Adresse öfters Mail erhalten die mich nix angeht, weil sie wohl viele Leute juxmässig verwendeten wenn sie soch irgendwo eintragen mit falschen Daten.
    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: NEIN!!
      ... Lass Dir was einfallen warum der Typ Deine Email-Adresse :hat.
      Willi, das ist nicht akzeptabel. Der Zeuge hat Wissen von sich zu geben und sich nichts einfallen zu lassen. Sonst kann es schnell passieren, daß der Zeuge ein ernsteres Problem als der Beklagte bekommt.

      Gruß
      Wolfgang
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Gratulation,...
    ..dass Du Zivilcourage beweisst, damit dieses Pack zur Verantwortung für sein Tun gezogen wird.

    Weiter so!!

    Wegen Deiner Sicherheitsbedenken solltest Du auf jeden Fall vorgängig mit dem Gericht Kontakt aufnehmen, aber lass Dich da nicht abspeisen. Vielleicht hilft da die Bemerkung, dass unter Angst bei Dir das Erinnerungsvermögen beeinträchtigt ist.

    Gruss und viel Erfolg
    Blocher
    • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re: Gratulation,...
      Wegen Deiner Sicherheitsbedenken solltest Du auf jeden Fall
      vorgängig mit dem Gericht Kontakt aufnehmen, aber lass Dich da
      nicht abspeisen. Vielleicht hilft da die Bemerkung, dass unter
      Angst bei Dir das Erinnerungsvermögen beeinträchtigt ist.
      Hm nee ich glaube das bringt nichts. Ich kann kein einziges stichhaltiges Argument vorbringen.

      Wirklich belasten kann ich ihn auch nicht und wie es damals bei der Kripo geheissen hat, ist der wohl mehrfach aufgefallen oder so ähnlich. Es wird also wohl nicht so sein, dass er wegen mir verurteilt wird denke ich. Und es wär auch reichlich dumm von ihm sich dann an mir zu rächen ;) da wüsste ja jeder wer in Frage kommt. Ach das sind halt nur meine kleinen Hirngespinste und vielleicht ist es auch ein falsches Bild, falsche Panikmache, aber es gehen einem halt schon so Gedanken im Kopf rum.

      Muss ich mich wohl dann Ende Januar beim Termin mal überraschen lassen.
  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Zeugenaussage
    Ich habe vor 7 oder 8 Monaten e-Mails erhalten mit
    volksverhetzendem Inhalt, dann habe ich das mal so "aus Joke"
    in einem Formular der Polizei im Web gepostet. Ich dachte da
    wird eh nix draus.

    Dann wurde ich irgendwann im Sommer zur Kripo bestellt zu
    einer Zeugenaussage und dachte das wars.

    Jetzt habe ich vom Amtsgericht eine Vorladung zur Vernehmung
    als Zeuge erhalten "in der Hauptverhandlung gegen .... wegen
    Volksverhetzung".
    Und würd mal gerne wissen was mich da so erwartet, das einzige
    was ich weiss ist dass ich kein Aussageverweigerungsrecht
    habe, also da hin muss und aussagen.

    Mich würde aber interessieren ob solche Vernehmungen
    öffentlich erfolgen. Und ich gehe ja auch mal davon aus, dass
    mein Name und alles öffentlich verlesen oder gefragt wird. Ist
    das so? Und der Angeklagte wird ja auch dabei sein.
    So ganz wohl ist mir dabei nicht, aber was soll ich machen.
    Hallo,
    Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich.Ein Ausnahmetatbestand dürfte wohl nicht vorliegen. Klärt mich mal bitte auf, wie ich mir das vorzustellen habe.
    Du wirst zu Beginn der Sitzung aufgerufen,Deine Identität wird festgestellt,danach wirst Du wieder rausgeschickt.Erst wenn Deine Vernehmung nach dem Gang der Hauptverhandlung erforderlich ist,wirst Du wieder reingerufen.
    Nach Abfrage einiger Daten(nicht verwandt und nicht verschwägert etc.)wirst Du über die Strafbarkeit einer faschen Aussage belehrt.Dies alles durch den Richter.







    Wer befragt mich überhaupt (Anwalt, Staatsanwalt, beide,
    Richter)?
    Muss ich eigentlich auf alle Fragen antworten oder kann ich
    Fragen zurückweisen die keinen inhaltlichen Bezug haben oder
    wo ich meinen könnte dass ich mich selber belaste (eher
    unwahrscheinlich, ich habe mit der Szene nix zu tun). Also
    kann ich gegen bestimmte Fragen "Einspruch" einlegen? etc.
    Mich würde mal interessieren wie das alles abläuft, vielleicht
    ist es ja auch ganz harmlos, aber wenn man noch nie vor
    Gericht war ist das schon ein wenig aufregend.
    Es beginnt der Richter,dann der Staatsanwalt,der Verteidiger,ggf. auch der Angeklagte.
    Nein,nur,wenn Du dich selbst belasten oder Aussagen machen müßtest,die Dir nicht zur Ehre gereichen würden.
    Nein.
    M.f.G.
    Stauder











    MfG Bruno
Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!