Zeugenaussage
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 19. Dez 2000
Ich habe vor 7 oder 8 Monaten e-Mails erhalten mit volksverhetzendem Inhalt, dann habe ich das mal so "aus Joke" in einem Formular der Polizei im Web gepostet. Ich dachte da wird eh nix draus.
Dann wurde ich irgendwann im Sommer zur Kripo bestellt zu einer Zeugenaussage und dachte das wars.
Jetzt habe ich vom Amtsgericht eine Vorladung zur Vernehmung als Zeuge erhalten "in der Hauptverhandlung gegen .... wegen Volksverhetzung".
Und würd mal gerne wissen was mich da so erwartet, das einzige was ich weiss ist dass ich kein Aussageverweigerungsrecht habe, also da hin muss und aussagen.
Mich würde aber interessieren ob solche Vernehmungen öffentlich erfolgen. Und ich gehe ja auch mal davon aus, dass mein Name und alles öffentlich verlesen oder gefragt wird. Ist das so? Und der Angeklagte wird ja auch dabei sein.
So ganz wohl ist mir dabei nicht, aber was soll ich machen.
Klärt mich mal bitte auf, wie ich mir das vorzustellen habe.
Wer befragt mich überhaupt (Anwalt, Staatsanwalt, beide, Richter)?
Muss ich eigentlich auf alle Fragen antworten oder kann ich Fragen zurückweisen die keinen inhaltlichen Bezug haben oder wo ich meinen könnte dass ich mich selber belaste (eher unwahrscheinlich, ich habe mit der Szene nix zu tun). Also kann ich gegen bestimmte Fragen "Einspruch" einlegen? etc.
Mich würde mal interessieren wie das alles abläuft, vielleicht ist es ja auch ganz harmlos, aber wenn man noch nie vor Gericht war ist das schon ein wenig aufregend.
MfG Bruno
Dann wurde ich irgendwann im Sommer zur Kripo bestellt zu einer Zeugenaussage und dachte das wars.
Jetzt habe ich vom Amtsgericht eine Vorladung zur Vernehmung als Zeuge erhalten "in der Hauptverhandlung gegen .... wegen Volksverhetzung".
Und würd mal gerne wissen was mich da so erwartet, das einzige was ich weiss ist dass ich kein Aussageverweigerungsrecht habe, also da hin muss und aussagen.
Mich würde aber interessieren ob solche Vernehmungen öffentlich erfolgen. Und ich gehe ja auch mal davon aus, dass mein Name und alles öffentlich verlesen oder gefragt wird. Ist das so? Und der Angeklagte wird ja auch dabei sein.
So ganz wohl ist mir dabei nicht, aber was soll ich machen.
Klärt mich mal bitte auf, wie ich mir das vorzustellen habe.
Wer befragt mich überhaupt (Anwalt, Staatsanwalt, beide, Richter)?
Muss ich eigentlich auf alle Fragen antworten oder kann ich Fragen zurückweisen die keinen inhaltlichen Bezug haben oder wo ich meinen könnte dass ich mich selber belaste (eher unwahrscheinlich, ich habe mit der Szene nix zu tun). Also kann ich gegen bestimmte Fragen "Einspruch" einlegen? etc.
Mich würde mal interessieren wie das alles abläuft, vielleicht ist es ja auch ganz harmlos, aber wenn man noch nie vor Gericht war ist das schon ein wenig aufregend.
MfG Bruno
