Hallo,
Fall:
Tochter, 19, gerade ihr erstes Kind bekommen, deshalb Lehre geschmissen, wohnt mit ihrem Freund und dem Kind in einer Wohnung.
Momentan im Erziehungsurlaub.
Eltern geschieden. Ist der Vater unterhaltspflichtig?
Danke und Gruss
Hallo,
Fall:
Tochter, 19, gerade ihr erstes Kind bekommen, deshalb Lehre geschmissen, wohnt mit ihrem Freund und dem Kind in einer Wohnung.
Momentan im Erziehungsurlaub.
Eltern geschieden. Ist der Vater unterhaltspflichtig?
Danke und Gruss
Hallo,
in erster Linie ist der Vater des Babys unterhaltspflichtig und zwar gegen das Kind und die Mutter. Gammelt dieser rum, treten die Sozialbehörden in Vorleistung und holen sich das Geld später von ihm wieder.
Ist der Freund (Kindesvater) in einer Ausbildung (Studium o. ä.) und verdient nichts und/oder nur wenig kommt es auch darauf an, wie effektiv er die Ausbildung betreibt. Ist der Freund jetzt schon im x-ten Semester und hat gerade mal die Hälfte der dort benötigten Scheine/Prüfungen usw. wird man ihm nahelegen das Studium zu beenden.
Es gibt die Haftung der Großeltern des Babys - aaaaber nicht nur gegen einen Großelternteil. Wen man in Anspruch nehmen „will“ kann man sich nicht aussuchen. Es haften alle vier Großeltern anteilig nach ihrem Einkommen. Also Vater und Mutter der Mutter des Babys und Vater und Mutter des Vaters des Babys.
Inwieweit diese überhaupt zahlen können, ist eine andere Geschichte, da hier die Selbstbehaltssätze relativ hoch sind und jeder (Beispiel aktuelle und ehemalige Ehepartner, minderjährige Kinder, Kinder in Ausbildung usw.) andere Unterhaltsberechtigte vorab geht.
Ob der Vater der Mutter für die Mutter zahlen muss, hängt von einigen Faktoren ab. Gibt es z. B. eine Möglichkeit das Baby anderweitig zu betreuen (Krippe, Kindesvater, Großeltern) ist die Kindesmutter gehalten ihre Ausbildung zügig weiterzumachen und abzuschließen, sobald die Leistungen vom Erziehungsgeld auslaufen.
Eltern von volljährigen Kindern haften für die Ausbildung ihres Kindes und nicht bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmen dafür dass das volljährige Kind die Erziehung ihres Kindes (also des Enkels) bewerkstelligen kann. Dafür ist - wie oben schon geschrieben - vorrangig der Vater des Babys zuständig.
Gruß
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]