Guten Tag.
Ich bereite mich gerade auf eine aBGB Klausur vor und habe folgende Frage:
Angenommen, es geht um eine Rücksendung zur Nacherfüllung im Verbrauchsgüterkauf. Wie sieht es hierbei mit der Haftung auf (Rücksendung erfolg unversichert?)
Ich finde dazu einfach keinen passenden Paragrafen.
Viele Grüße
Danny