Haftung bei Rücksendungen

Guten Tag.

Ich bereite mich gerade auf eine aBGB Klausur vor und habe folgende Frage:

Angenommen, es geht um eine Rücksendung zur Nacherfüllung im Verbrauchsgüterkauf. Wie sieht es hierbei mit der Haftung auf (Rücksendung erfolg unversichert?)

Ich finde dazu einfach keinen passenden Paragrafen.

Viele Grüße
Danny

§ 439 Abs. 4 iVm § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB

§ 439 Abs. 4 iVm § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB

Danke Herr Krull!