ein ehemaliger - also geschiedener - Ehepartner bekommt bei der Scheidung vom anderen ehemaligen Ehepartner Rentenpunkte überschrieben, falls er während der Ehe weniger Rentenpunkte gesammelt hatte als der andere.
Funktioniert pauschal so, dass die WÄHREND der Ehe angesammelten Punkte beider Partner addiert werden und dann geteilt. Haben beide die gleiche Punktzahl, bekommt keiner was, hat einer mehr, muss er dem anderen soviel abgeben, dass er genausoviele Punkte hat wie er selber.
Punkte die vor und/oder nach der Ehe angesammelt wurden, werden nicht geteilt.
Ein Expartner bekommt hieraus die Rente, zusammen mit seinen eigenen Punkten. Das kann niemand verhindern - warum auch?
Die „Zweitfrau“ bekommt Rente aus allen beim verstorbenen Ehemann verbliebenen Rentenpunkten. Also von den vor der Erstehe, während der Erstehe und die nach der Scheidung angesammelten Punkte.
Aaaaaaber sie muss mehr als ein Jahr mit dem Mann verheiratet sein. Weil der Gesetzgeber sonst davon ausgeht, dass es sich um eine Versorgungsehe handelt.
Danke erstmal für die leichtverständliche Formulierung, das Internet ist das NICHT hilfreich !
Ein Expartner bekommt hieraus die Rente, zusammen mit seinen
eigenen Punkten. Das kann niemand verhindern - warum auch?
In dem konkrten Fall bekommt die erste Ehefrau nebst Kindern Geld (Kinder alleine 800€), die zweite, nun Witwe NICHTS, das Kind 5,18€/Monat.
Die „Zweitfrau“ bekommt Rente aus allen beim verstorbenen
Ehemann verbliebenen Rentenpunkten. Also von den vor der
Erstehe, während der Erstehe und die nach der Scheidung
angesammelten Punkte.
Darüber habe ich keine Detailangaben.
Aaaaaaber sie muss mehr als ein Jahr mit dem Mann verheiratet
sein. Weil der Gesetzgeber sonst davon ausgeht, dass es sich
um eine Versorgungsehe handelt.
vielleicht hat die Zweitfrau zuviel eigenes Einkommen? Sie könnte auch zu jung sein, um eine Rente jetzt schon zu bekommen. Ist das der Fall, steht in einen der von mir genannten Links, dass es bei der Betreuung des gemeinsamen Kindes, trotzdem eine Rente wegen der Kinderbetreuung gibt.
Wieviel die erste Ehefrau bekommt hängt auch davon ab, wie lange sie verheiratet waren - also wie lange er seine Rentenpunkte mit ihr geteilt hat.
Die zweite Witwe sollte alles erst mal schriftlich bei den Rentenversicherern beantragen. Nur wenn es eine schriftliche Absage gibt, kann man Widerspruch dagegen einlegen.
Gruß
Ingrid
Das gemeinsame Kind müsste eine Halbwaisenrente bekommen.
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