Firma bietet keine AGB aber Zufriedenheit an

Hallo User von Wer-Weiß-Was,

Meine Frage wäre folgende:

Wenn ein Händler folgende AGB auf seiner Website stehen hat und folgende Werbung als Hauptwerbung bezeichnet, welche Rechte hat ein Käufer eigentlich gegenüber dem Händler.

Der Händler hat nur Folgendes in seiner AGB stehen.

Wir verzichten auf AGB,
weil wir kundenfreundlicher und kulanter sind, als der Gesetzgeber es vorschreibt:
Und als Werbung:

Wir garantieren Zufriedenheit!

Meine Frage ist, ob solch eine AGB, die bei solch einer Firma ja eigentlich wegen der Zufriedenheitsgarantie nicht besteht, den Käufer das Recht geben würde, einen PC zurück zu geben und sein Geld zurück zu verlangen, wenn angenommen der gekaufte PC nach einen halben Jahr und dreimaligen einsenden immer noch Fehler aufweisen würde und der Käufer dadurch natürlich nicht zufrieden ist?

Wie sähe es mit einer Garantie aus, wenn ein gekaufter Rechner erst nach einen halben Jahr richtig läuft?
Würde die Garantie dann von vorne losgehen oder wäre dann schon 6 Monate vorbei?

Und noch die letzte Frage, wie lange darf eine Firma für die Reparatur gebrauchen, wenn folgendes unter den Garantiebestimmungen steht?

24h Reparatur-Service
Im Servicefall erfolgt der Reparaturdurchlauf innerhalb von 24h in unserer Werkstatt.

Vielen Dank für eventuelle Antworten.
Gruß Susanne

Meine Frage ist, ob solch eine AGB, die bei solch einer Firma
ja eigentlich wegen der Zufriedenheitsgarantie nicht besteht,
den Käufer das Recht geben würde, einen PC zurück zu geben und
sein Geld zurück zu verlangen, wenn angenommen der gekaufte PC
nach einen halben Jahr und dreimaligen einsenden immer noch
Fehler aufweisen würde und der Käufer dadurch natürlich nicht
zufrieden ist?

Ja. Das hat nichts mit Zufriedenheit/Unzufriedenheit zu tun, sondern ergibt sich aus den Gesetzen (z.B. BGB). Wenn eine Ware auch nach der zweiten Reperatur immer noch defekt ist, dann kann gewandelt werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung

Hallo,

Ja. Das hat nichts mit Zufriedenheit/Unzufriedenheit zu tun,
sondern ergibt sich aus den Gesetzen (z.B. BGB). Wenn eine
Ware auch nach der zweiten Reperatur immer noch defekt ist,
dann kann gewandelt werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung

sofern ein Anspruch aus der Sachmängelhaftung besteht, der ja einen Sachmangel bereits bei Übergabe voraussetzt. Ob das hier der Fall ist oder es sich um eine Reparatur im Rahmen einer Garantie handelt, sollte daher zunächst geklärt werden, bevor Ansprüche pauschal bejaht werden.

PS: Wandlung gibt es im BGB nicht mehr, das ist in dem Wiki Beitrag auch entsprechend erwähnt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wenn ein Händler folgende AGB auf seiner Website stehen hat
und folgende Werbung als Hauptwerbung bezeichnet, welche
Rechte hat ein Käufer eigentlich gegenüber dem Händler.

Der Händler hat nur Folgendes in seiner AGB stehen.

Wir verzichten auf AGB,
weil wir kundenfreundlicher und kulanter sind, als der
Gesetzgeber es vorschreibt:

Nun ja, keiner muss seinen Geschäften AGB zugrunde legen. Fehlen diese, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insofern ist der Satz natürlich völliger Unsinn, da durch das Nichtvorhandensein von AGB eben die Gesetze gelten und sich keineswegs die Firma hierdurch „kundenfreundlicher oder kulanter als der Gesetzgeber dies vorschreibt“ zeigt. Vielmehr zeigt sie sich exakt so, wie es das Gestz vorschreibt. Nicht besser, nicht schlechter.

Und als Werbung:

Wir garantieren Zufriedenheit!

Bla, bla. Rechtlich nicht zu fassen. In den USA vielleicht.

Meine Frage ist, ob solch eine AGB, die bei solch einer Firma
ja eigentlich wegen der Zufriedenheitsgarantie nicht besteht,
den Käufer das Recht geben würde, einen PC zurück zu geben und
sein Geld zurück zu verlangen, wenn angenommen der gekaufte PC
nach einen halben Jahr und dreimaligen einsenden immer noch
Fehler aufweisen würde und der Käufer dadurch natürlich nicht
zufrieden ist?

Wie gesagt, hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings hat der Käufer nur Ansprüche, die auf Mängel beruhen, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Insofern wäre hier relevant, um was für Mängel es sich handelt, wann diese gerügt wurden, ob und wie und von wem (Verkäufer/Hersteller) diese behoben wurden, etc.

Wie sähe es mit einer Garantie aus, wenn ein gekaufter Rechner
erst nach einen halben Jahr richtig läuft?
Würde die Garantie dann von vorne losgehen oder wäre dann
schon 6 Monate vorbei?

Niemand ist verpflichtet eine Garantie abzugeben. Entscheidend ist daher, was der Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen hierzu regelt.

Und noch die letzte Frage, wie lange darf eine Firma für die
Reparatur gebrauchen, wenn folgendes unter den
Garantiebestimmungen steht?
24h Reparatur-Service
Im Servicefall erfolgt der Reparaturdurchlauf innerhalb von
24h in unserer Werkstatt.

Im Regelfall gibt es auch hierzu näheres in den Garantiebedingungen. Häufig wird eine solche Zusage relativiert durch Zusätze wie „im Regelfall“, „Ersatzteilverfügbarkeit vorausgesetzt“ etc. Häufig beziehen sich die 24h auf Arbeitsstunden, womit aus 24h 3 Arbeitstage man 8 Stunden werden. Und dann stellt sich noch die Frage, was mit „Reparaturdurchlauf“ gemeint ist. Ansehen oder fertig reparieren? Auch hier hilft ein Blick in die Garantiebedingungen.

Vielen Dank für eventuelle Antworten.

Bitte

Gruß Susanne

Gruß

S.J.