Gesetzt den Fall jemand habe im Juni 2006 2 mal für eine Promotonfirma gearbeitet. Durch diverse Gründe, die die Promotionfirma nicht zu verantworten hätte, habe er bisher keine Rechnung der Promotionfirma zukommen lassen. Die Rechnung betrage 250 Euro. Könnte der Promoter seinen Anspruch noch durchsetzen, sprich könnte er die Rechnung noch stellen und eine Bezahlung erwarten?
Eine Rechnung stellen kann und sollte man immer. Vollstrecken kann man die Forderung nur wenn sie noch nicht verjährt ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.