Urheberrecht, Texte aus Büchern + Internet

Angenommen, jemand schreibt eine kommerzielle Publikation, z.B. ein Buch, welches regulär im Handel erscheinen soll. Dabei würde sich der Autor zum Teil anderer Quellen bedienen, z.B. Textpassagen aus Büchern oder aus dem Internet.
Es würde sich bei diesen verwendeten Texten aus anderen Quellen überwiegend um Sagen und geschichtliche Daten zu Schlössern und Burgen handeln, nicht um eigene Erzählungen. Die individuellen Ausformulierungen der Sagen und Historien sollten zum Teil jedoch wortgenau aus den Quellen übernommen werden.

Wäre in diesem Fall eine detaillierte Quellenangabe (mit Titel, Verfasser, Verlag, Erscheinungsjahr und Seitenzahl, bzw. Internetadresse / Link, Verfasser -wenn bekannt- und Datum des Abrufs) im Anhang ausreichend oder müsste vorab zwingend die Genehmigung zur Verwendung vom Verlag / Verfasser eingeholt werden?

Auch kein Hallo,

Angenommen, jemand schreibt eine kommerzielle Publikation,
z.B. ein Buch, welches regulär im Handel erscheinen soll.
Dabei würde sich der Autor zum Teil anderer Quellen bedienen,
z.B. Textpassagen aus Büchern oder aus dem Internet.
Es würde sich bei diesen verwendeten Texten aus anderen
Quellen überwiegend um Sagen und geschichtliche Daten zu
Schlössern und Burgen handeln, nicht um eigene Erzählungen.
Die individuellen Ausformulierungen der Sagen und Historien
sollten zum Teil jedoch wortgenau aus den Quellen übernommen
werden.

solange es sich nur um Zitate handelt, wäre dies zulässig. http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html

Wäre in diesem Fall eine detaillierte Quellenangabe (mit
Titel, Verfasser, Verlag, Erscheinungsjahr und Seitenzahl,
bzw. Internetadresse / Link, Verfasser -wenn bekannt- und
Datum des Abrufs) im Anhang ausreichend oder müsste vorab
zwingend die Genehmigung zur Verwendung vom Verlag / Verfasser
eingeholt werden?

Geht es über Zitate hinaus, wäre eine Veröffentlichung, auch unter Nennung der Quelle, nur mit Genehmigung des Rechteinhabers zulässig.

S.J.