ich möchte gerne fragen, ob jemand von Euch Kenntnisse bezüglich folgender hypothetischer Problematik hat:
Angenommen, man wäre Opfer eines Ebay Betrugs geworden und hätte einen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel (angenommen wird ein Betrag von ca. 2500,- Euro) gegen einen Sozialhilfeempfänger, der sich als Internet-Händler ausgegeben haben könnte, gerichtlich erkämpft.
Der vermeintliche Betrüger wäre, da bereits hoch verschuldet, zwischen der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und dem Zivilrechtsurteil (nicht wg. Betrugs sondern ungerechtfertigter Geldannahme) zu einem Offenbarungseid gezwungen gewesen.
Würde hier auch der, normalerweise 30 Jahre geltende und vom Betrugs-Opfer erstrittene Vollstreckungstitel, durch den Offenbarungseid des vermeintlichen Betrügers unwirksam werden?
Würde hier auch der, normalerweise 30 Jahre geltende und vom
Betrugs-Opfer erstrittene Vollstreckungstitel, durch den
Offenbarungseid des vermeintlichen Betrügers unwirksam werden?
Ich dachte fälschlicherweise, der Offenbarungseids sei
gekoppelt an den Privatkonkurs?
Nein, die Privatinsolvenz hat nichts mit dem „Offenbarungseid“ zu tun.
Den „Offenbarungseid“ (Eidesstattliche Versicherung) gibt der Schuldner auf Antrag eines Gläubigers ab. In diesem Offenbarungseid gibt der Schuldner bekannt, was er an Vermögenswerten hat, seinen Arbeitgeber, etc. oder auch, dass er absolut nichts hat.
Bei uns ist das eh vom Prinzip her nicht anders. Eine erfolglose Exekution führt schlussendlich zur Abnahme des Vermögensverzeichnisses (so heißt jetzt der Offenbarungseid seit irgendeiner EO Novelle bei uns, inhaltlich ist das ein Offenbarungseid).
Irgendwie ist mir das unheimlich, wenn du von „Exekution“ sprichst. Ich weiß aber zufällig schon seit ein paar Tagen, dass das bei euch wohl üblich ist. Und einen Exekutor gibt es auch.
Ja wir sind schon sehr archaisch:wink: Der Exekutor heißt offiziell Gerichtsvollzieher, aber der Volksmund sagt Exekutor. Die Zwangsvollstreckung heißt aber tatsächlich Exekution und das Gesetz hiezu heißt Exekutionsordnung.