Hey,
wenn ein Ehepaar vor 30 Jahren ein gemeinsames Testament bei einem Anwalt hinterlegt hat, der Ehepartner vor etwa 20 Jahren gestorben ist, kann der hinterbliebene das Testament ändern, wenn in dem Testament nicht explizit erwähnt wird, dass der hinterbliebene es nach dem Tod des anderen ändern darf?
Ganz lieben Dank,
Lars
Die wechselbezüglichen Verfügungen können nicht mehr geändert werden. Der Rest schon.
Levay
Die wechselbezüglichen Verfügungen können nicht mehr geändert
werden. Der Rest schon.
Was ist mit wechselbezüglichen Verfügungen gemeint? Was mit dem gemeinsamen Vermögen passiert?
Danke soweit!
Lars
Was ist mit wechselbezüglichen Verfügungen gemeint?
http://dejure.org/gesetze/BGB/2270.html
Wenn z.B. die Eheleute M + F sich gegenseitig und als Nach- oder Schlusserben dann die Kinder einsetzen, dann handelt es sich insoweit in der Regel um wechselbezügliche Verfügungen. Sind die Kinder bedacht, kann nach dem Tod des ersten Ehegatten der andere nicht mehr zu Ungunsten von dieser Verfügung abweichen.
Was mit
dem gemeinsamen Vermögen passiert?
Wenn es sich wirklich um gemeinsames Vermögen handelte (das ist nicht so oft der Fall, wie einige vermuten; in der Regel haben Eheleute je ihr eigenes Vermögen, worüber hinaus es gemeinsames Vermögen (Miteigentum) gibt), dann gehört die Hälfte des Verstorbenen dem, der im Testament bedacht ist; in der Regel wohl dem überlebenden Ehegatten.
Levay