Wenn jemand bei der GEZ angemeldet ist und das Gerät dann aber kaputt und weg ist und sich diese Person kein neues holt und deswegen kündigen will, dann aber das liest:
Zitat: „Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.“
Quelle: http://www.gez.de/online_service/abmelden/index_ger…
Ist das rechtens? Was sonst, außer es ist eben kein Gerät mehr da, sollte sonst als Kündigungsgrund gelten?
Wie kann sonst der GEZ gekündigt werden? Nur durch Tod?
An Stelle des Kunden würde ich ein Foto des Geräts machen, nachdem es auf dem Betriebshof des zuständigen Entsorgungsunternehmens „herunter gefallen“ ist und entsprechend kaputt aussieht. Dieses Foto der Kündigung beifügen und nie wieder auf Post der GEZ reagieren.
Etwaige Einzugsermächtigungen bei der Kündigung als aufgehoben mitteilen (Bank auch davon informieren).
Die Zahlungen (Zahlungsverpflichtungen) an die GEZ sind nur zu umgehen/vermeiden, indem man sich der Zugriffsmöglichkeit entzieht (z.B. Tote können nicht mehr gepfändet werden oder Wegzug ins Nicht-EU-Ausland). Andere Wege scheint es nicht zu geben.
Ich spreche aus eigener Erfahrung (Wegzug ins Nicht-EU-Ausland) und Erfahrungen in der eigenen Familie (Todesfall).
Selbst das Einsenden von Kopien von Sterbeurkunden ist zwecklos. Es folgen weitere Rechnungen an die Verstorbenen und gar Mahnungen. Erst wenn Zwangsvollstreckungsmassnahmen als „höchstwahrscheinlich nicht vollstreckbar“ vom Gerichtsvollzieher an die GEZ zurück kommen, wird von weiteren Massnahmen Abstand genommen.
Bei Wegzug ins Nicht-EU-Ausland und mehrfachem Nachweis (per Einschreiben mit Rückschein) wird von weiteren Rechnungen und Mahnungen an nicht mehr vorhandene Adressen Abstand genommen.
Es scheint eine Beschäftigungbedingung bei der GEZ zu sein, dass sich die Beschäftigten bei der GEZ offensichtlich zum strikten Verzicht auf jegliche Verstandesleistung schriftlich verpflichtet haben. Anders kann ich mir deren Verhalten nicht erklären.
mitleidvolle Grüsse
Ray
PS: In der Scheiz ist es nicht viel anders - hier ist es die Billag (das Schweizer Pendant)
Etwaige Einzugsermächtigungen bei der Kündigung als aufgehoben
mitteilen (Bank auch davon informieren).
Dazu würde ich auch raten. Sag dem Berater bei der Bank, dass die GEZ zukünftig nichts mehr abbuchen darf (halte die entsprechende Bankverbindung bereit). Fertig!
Und sollten Leute von der GEZ mal vor der Tür stehen: Nicht rein lassen! Die haben kein Recht darauf, auch wenn sie Gegenteiliges behaupten sollten. Und wenn sie anfangen sollten mit Geschwafel von wegen Hausdurchsuchungsbefehl oder anderen unsinnigen Einschüchterungsversuchen, dann beende das Gespräch höflich aber bestimmt
Und sollten Leute von der GEZ mal vor der Tür stehen: Nicht
rein lassen! Die haben kein Recht darauf, auch wenn sie
Gegenteiliges behaupten sollten. Und wenn sie anfangen sollten
mit Geschwafel von wegen Hausdurchsuchungsbefehl oder anderen
unsinnigen Einschüchterungsversuchen, dann beende das Gespräch
höflich aber bestimmt
Hallo,
ist so meinem Sohn passiert, der wohnt als Studi in einem Appartementhaus mit immer abgeschlossener Haupteingangstür. Der Typ von der GEZ hatte sich Zugang in dieses Wohnhaus „erschlichen“ (weiß der Geier wie) und dann plötzlich vor der Appartment-Tür gestanden, die Appartements sind sehr klein und man kann direkt ins Zimmer schauen. Mein Sohn hat ohne Argwohn geöffnet, weil er einen Kumpel erwartete. Der Typ hat sich aufgeblasen und gesagt: Aha, da höre ich ja schon einen Fernseher laufen, das kostet aber GEZ - und die haben sie nicht angemeldet…
Er wollte horrende Rück-Nachforderungen stellen über etliche Monate seit Einzug. Da haben wir aber erwidert, dass dort in der Zeit „kein Gerät zum Empfang bereitgehalten worden sei“, da dies eine Studi-Wohnung ist und dort gelernt wird!
Nun ist ja auch der PC GEZ-pflichtig. Mein Sohn muß zahlen obwohl er als Studi von MIR unterhalten wird und die Wohnung auf meinen Mann läuft… Keine Ahnung ob das rechtens ist.
Grüße
Marie
damit kann man dann wohl auch von der Grundgebühr für’s
Telefon befreit werden…
Das wohl kaum, damit hat die GEZ genau gar nichts zu tun.
also bei meiner Tochter war’s so, warum auch immer dieser
Zusammenhang, frag mich nicht.
Sorry, das glaube ich Dir jetzt einfach mal nicht. Irgendwas wirst Du wohl falsch verstanden haben. Die Telekom hat nun mal mit der GEZ nichts zu tun. Und das nicht erst seit gestern.
Ja, guckich. Und da steht ausdrücklich was von einem eigenen Antrag und einem eigenen Formular (letzter Punkt, ‚Antragstellung‘). Da steht sogar, dass man den Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebühr als Beweis für die Berechtigung mitschicken kann.
Die Zahlungen (Zahlungsverpflichtungen) an die GEZ sind nur zu
umgehen/vermeiden, indem man sich der Zugriffsmöglichkeit
entzieht (z.B. Tote können nicht mehr gepfändet werden oder
Wegzug ins Nicht-EU-Ausland). Andere Wege scheint es nicht zu
geben.
Leider falsch. Ich habe schlicht ein Kündigungsschreiben aufgestetzt, denen zugeschickt und die Einzugsermächtigung widerrufen. Fertig! Protestbriefe wurden ignoriert!
GEZ Kündigung - Es geht doch!
Als ich geheiratet hatte und meine Frau zu mir gezogen ist, war es für die GEZ Bürokratie anscheinen unmöglich zu begreifen, daß eine Frau nach der Hochzeit ihren Nachnamen beibehält. Sie wollten weiterhin GEZ von ihr (von mir natürlich auch).
Erst als ich gedroht hatte für jedes weitere Schreiben, das sie in dieser Sache schicken, 20 DM Bearbeitungsgebühr von meinem GEZ-Beitrag, den ich ja weiterhin ordnungsgemäß bezahlte, einzubehalten, haben sie es wohl kapiert. Ein GEZ-Häscher, der dann eines Tages an der Tür erschien, habe ich dort mit den Worten im Regen stehen lassen: „Ich bezahle meine GEZ Gebühren korrekt, mehr gibt es nicht zu sagen. Auf Wiedersehen!“.
Sorry, das glaube ich Dir jetzt einfach mal nicht.
das ist mir mal eben ganz egal, was DU mir glaubst.
ich glaubs dir auch nicht. das, was du meinst, ist der lustige Sozialtarif der Telekom. und auch nur der Telekom. pro monat muss im endeffekt aber doch die grundgebühr entrichtet werden - der antragsteller erhält lediglich ein paar freiminuten fürs telefonieren.
das ist eine gänzlich andere schiene als das, was die GEZ fährt. bei dem verein ist es mittlerweile nur noch möglich, sich als student befreien zu lassen, wenn man halbjährlich nachweise darüber einreicht, dass man mittellos ist / auf stütze angewiesen ist.
Etwaige Einzugsermächtigungen bei der Kündigung
als aufgehoben mitteilen (Bank auch davon informieren).
Sag dem Berater bei der Bank, dass die GEZ
zukünftig nichts mehr abbuchen darf (halte
die entsprechende Bankverbindung bereit). Fertig!
Und was soll das bringen? Der „Berater“ bei der Bank hat überhaupt keinen Einfluss darauf, was irgendwer vom Konto abbucht. Die können höchstens das Konto für Abbuchungen generell sperren.
Daher: Einzugsermächtigung nachweisbar widerrufen, Lastschriften innerhalb 6 Wochen zurückgehen lassen. Das kostet den Gegner jedesmal Gebühren. Ansonsten kann man nur auf Unterlassung klagen.