Unterhaltsanspruch die Zweite

Wo kann man Auskunft erhalten bezüglich Unterhaltsforderungen gegen einen? Jugendamt erteilt leider keine Auskünfte.

Wo kann man Auskunft erhalten bezüglich Unterhaltsforderungen
gegen einen? Jugendamt erteilt leider keine Auskünfte.

Leider weiß ich nicht genau, was Du meinst…suchst Du vielleicht die hier?
http://www.google.de/search?hl=de&newwindow=1&q=d%C3…

Wo kann man Auskunft erhalten bezüglich Unterhaltsforderungen
gegen einen? Jugendamt erteilt leider keine Auskünfte.

Formulier mal eine allgemeine Frage, Ingrid wird Dir schon antworten.

Die Ex von meinem Freund will jetzt Klage einreichen. Suchen einfach jemanden, der uns beraten kann bezüglich geplanter Hochzeit (besser es zu verschieben??), geplanten Auslandsaufenthalt,…
Muss man sich an einen Anwalt wenden oder gibt es da auch andere Beratungsstellen?

Hallo,

da man mich schon „angedroht“ hat, muss ich wohl auch erscheinen. :wink:

Die Infos die Du gibst sind reichlich dünn. Welcher Unterhalt: Kindesunterhalt (minderjährig oder volljährig), Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt. Wenn „Exenunterhalt“ warum? Wegen Kinderbetreuung oder langjähriger Ehe oder weshalb?

Wie sieht das Einkommensverhältnis des heiratswilligen Pärchens aus? Wer von Beiden verdient wieviel?

Ob es spezielle Beratungsstellen für dieses Problem gibt, weiß ich nicht. Ich kenne lediglich ein Spezialforum im Internet für Zweitfrauen und Zweitfamilien - http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK .
Aber auch dort müsstest Du mehr Infos geben, sonst kann man nicht helfen.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, abe mich in den Aussagen sehr dünn gehlaten, da schon eine Anfrage gelöscht wurde. Es geht hierbei um die Kinder meines Lebensgefährten (14 und 16). Den eigentlichen Unterhaltsanspruch haben wir schon laut Düsseldorfer Tabelle ermittelt.
Was uns nicht ganz klar ist, wie werden unsere beiden Kinder (1 Jahr und 3 Wochen) bei der Berechnung des Selbstbehaltes mit berücksichtigt?
Wenn wir heiraten würden, wird mein Einkommen bei der Berechnung mit herangezogen?Dake schonmal für den Tip mit der Seite. Werde gleich mal reinschauen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

gelöscht wird hier in diesem Forum, weil die Fragen auf Dich bezogen sind. Würdest Du fiktiv fragen, wäre das anders. Also erkläre ich, wie es funktioniert, wenn ein aus früherer Verbindung zu Kindesunterhalt verpflichteter Mann weitere Unterhaltsberechtigte - z. B. weitere Kinder - dazu bekommt.

Hier kann man sich einen Kuchen vorstellen. Dieser Kuchen ist das Einkommen des Mannes. Als Erstes darf er sich ein großes Stück abschneiden - den sogenannten Selbstbehalt der z. Zt. 900 Euro ist - weil er nicht verhungern darf und in Zukunft für weitere Kuchen sorgen muss.

Jetzt bleibt, je nach Größe des Kuchens (also des Einkommens) ein mehr oder weniger großes Stück Kuchen übrig. Dieses Stück wird auf ALLE seine Kinder - also auch auf die, die in seinem Haushalt leben - nach Höhe der Düsseldorfer Tabelle verteilt.

Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Alle Kinder haben ihr Stück nach der DüTa bekommen. Papa ist auch satt, also kann er den Müttern auch noch ein mehr oder wenig großes Stückchen abgeben.
    Hier bekommen erst die Mütter ein Stückchen, die ein Kleinkind betreuen. Das bekommen sie aber nicht, wenn sie selber einen genug großen Kuchen (also eigenes Einkommen, das ihren Bedarf deckt) im Schrank haben. Ist ihr eigener Kuchen zu klein, stückelt der Mann noch etwas zu.

Hat er die „Kinderbetreuerin“ satt bekommen und es bleibt noch was übrig, bekommt es evtl. die ehemalige Ehefrau (wenn sie einen Unterhaltsanspruch hat). Hat die Ehemalige keinen Anspruch, dann darf er das übrig gebliebene Kuchenstück selber auffuttern.

  1. Der Kuchen ist sehr klein und alle Kinder können nicht das nach der DüTa festgelegte Kuchenstück bekommen. Dann müssen ALLE Kinder mit kleineren Stücken zufrieden sein und es wird eine sogenannte Mangelberechnung gemacht. Vereinfacht dargestellt: werden alle Unterhaltssummen (die ja nach Alter unterschiedlich sind) addiert und mit der vorhandenen „Kuchenrestsumme“ (also Verteilungsmaße) verglichen.
    Ist die DüTa im Vergleich zu diesem Kuchenreststück (sagen wir mal) um 30 %) größer, müssen ALLE Kinder eine Einbuße von 30 % hinnehmen.

Für die ehemaligen und aktuellen Mütter bleibt so im zweiten Fall natürlich nichts übrig. Die müssen selbst für ihr Einkommen sorgen - also entweder arbeiten oder staatliche Mittel beantragen.

Sollte im fiktiven Fall der Vater einen Unterhaltstitel gegenüber den ersten Kindern einen Titel (Jugendamts- oder Notarurkunde, Gerichtsurteil o. ä.) haben, darf er nicht einfach den Unterhalt reduzieren, sondern sollte schnellstens den gerichtlichen Weg gehen, falls die Mütter der ersten Kinder, die Unterhaltsreduzierung nicht akzeptieren.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]