'Falsche' Angaben bei Ratenkauf?!

Hallo zusammen!

Angenommen jemand wollte einen Einkauf bei einer großen deutschen Kaufhauskette per Raten zahlen, da dies dort ab einem Einkauf von 400 € mit 0% effektivem Jahreszins über 12 Monate möglich sei (so zumindest stünde es auf großen Bannern). Desweiteren würde es heißen: bis 3000 € kein Einkommensnachweis!
Da die betreffende Person Student wäre, betrüge das Einkommen durch einen Nebenjob nur 320 Euro monatlich. Zusammen mit dem Geld der Eltern stünden der Person monatlich allerdings über 900 € zur Verfügung.
Auf die Frage nach dem Verdienst hätte die Person ehrlich mit 320 € geantwortet, worauf die Finanzierung verwehrt worden sei.

Nun würden sich folgende Fragen stellen:

  1. Was würde passieren, wenn die Person einfach gesagt hätte, sie würde 900 € „verdienen“?
  2. Dürfte sich das Kaufhaus Informationen zu den persönlichen Geldeingängen bei der Bank einholen?
  3. Wäre die „Falschauskunft“ Betrug im rechtlichen Sinne (bzw. wäre es überhaupt eine Falschauskunft, da das „Einkommen“ ja tatsächlich 900€ betrüge?
  4. Solange die Rate monatlich einginge, könnte sich doch eigentlich niemand beschweren, oder?

Vielen Dank schonmal für Ratschläge jeder Art!

  1. Was würde passieren, wenn die Person einfach gesagt hätte,
    sie würde 900 € „verdienen“?

Der Vertrag wäre wegen arglistiger Täuschung anfechtbar.

  1. Dürfte sich das Kaufhaus Informationen zu den persönlichen
    Geldeingängen bei der Bank einholen?

Nur mit Zustimmung des Kunden, das geschieht allerdings nicht bei der Bank, sondern bei der Schufa und ählichen Unternehmen.

  1. Wäre die „Falschauskunft“ Betrug im rechtlichen Sinne (bzw.
    wäre es überhaupt eine Falschauskunft, da das „Einkommen“ ja
    tatsächlich 900€ betrüge?

Nein, es wäre kein Betrug, weil es (jedenfalls) an der Absicht fehlen würde, sich rechtswidrig zu bereichern; natürlich nur, wenn man vorhatte, wirklich zu bezahlen.

  1. Solange die Rate monatlich einginge, könnte sich doch
    eigentlich niemand beschweren, oder?

Ich würde mich da ganz gehörig beschweren, wenn ich auf Grund falscher Angaben einen Kredit gewähren würde. Das ganze Geld, egal ob die 300 oder die 900 Euro, ist unpfändbar. Wenn hier Zahlungen ausfallen, steht der Kreditgeber (= Kaufhaus) ganz schön dumm da.

Levay