Preisnachlass/Reklamation wegen Mängel

folgende Situation:

Angenommen ein Dienstleister liefert deutlich verspätet und mit Mängeln. Aus diesem Grund verlangt der Kunde einen Preisnachlass und überweist zunächst nur (unstrittige) 75% des Kaufpreises und teilt dies der Firma in einem ausführlichen Schreiben (mit Darlegung von Gründen) mit. Eine Mitarbeiterin des Dienstleisters teilt daraufhin mit, dass sie das Schreiben an ihren Chef weitergeleitet hat.
Über einen Monat später schreibt der Geschäftsführer des Unternhemens eine E-Mail an den Kunden, in der er sich entschuldigt, dass noch keine Lösung gefunden sei, aber alle Mitarbeiter nun zur Befragung zur Vefügung ständen und der Rechtsanwalt aus dem Urlaub zurück sei. Er werde die Reklamation persönlich überwachen. Dann nennt er eine neue Ansprechpartnerin, die dafür zuständig sei, und schreibt:
„Bitte geben sie uns bis kommenden Mittwoch die Gelegenheit den Fall darzustellen und mögliche Lösungen vorzuschlagen.“

Damit hat er sich selber eine Frist gesetzt oder nicht?
Angenommen diese sei nun abgelaufen. Kann der Kunde nun noch gezwungen werden den Restbetrag zu zahlen ?

Danke für Antworten :smile:

Auch kein Hallo,

Angenommen ein Dienstleister liefert deutlich verspätet und
mit Mängeln. Aus diesem Grund verlangt der Kunde einen

was liefert der Dienstleister denn? Wohl eine Dienstleistung, oder? Da müssten wir schon näher wissen, um was für einen Vertrag es sich handelt.

Preisnachlass und überweist zunächst nur (unstrittige) 75% des
Kaufpreises und teilt dies der Firma in einem ausführlichen
Schreiben (mit Darlegung von Gründen) mit.

Was zunächst nachvollziehbar ist.

„Bitte geben sie uns bis kommenden Mittwoch die Gelegenheit
den Fall darzustellen und mögliche Lösungen vorzuschlagen.“
Damit hat er sich selber eine Frist gesetzt oder nicht?

Nein. Selbst wenn: Eine Frist für was?

Angenommen diese sei nun abgelaufen. Kann der Kunde nun noch
gezwungen werden den Restbetrag zu zahlen ?

Aber sicher, denn zunächst dürfte das Recht auf Nachbesserung bestehen.

Gruß

S.J.

Hallo. Danke für deine Antwort.

was liefert der Dienstleister denn? Wohl eine Dienstleistung,
oder? Da müssten wir schon näher wissen, um was für einen
Vertrag es sich handelt.

Eine Druckerei, bei der 150 Bücher bestellt wurden. Diese kamen über 2 Wochen verspätet als angegeben an und mind. 20-30 beinhalten zusätzliche leere Seiten oder haben im Inneren Fettflecke.

„Bitte geben sie uns bis kommenden Mittwoch die Gelegenheit
den Fall darzustellen und mögliche Lösungen vorzuschlagen.“
Damit hat er sich selber eine Frist gesetzt oder nicht?

Nein. Selbst wenn: Eine Frist für was?

naja zumindest eine Frist an sich selber das aus deren Sicht darzustellen :wink:

Angenommen diese sei nun abgelaufen. Kann der Kunde nun noch
gezwungen werden den Restbetrag zu zahlen ?

Aber sicher, denn zunächst dürfte das Recht auf Nachbesserung
bestehen.

ok, aber gibt es eine andere Möglichkeit für den Kunden jetzt eine Stellungnahme der Druckerei bezgl. der Reklamation zu „erzwingen“?
Weil das ist wie gesagt über ein Monat her und der Kunde keine Lust hat städnig 500 Euro in der Hinterhand bereit zu lagern, falls die Druckerei das Geld (oder Teile davon) doch noch will.

mfg

Hallo,

ok, aber gibt es eine andere Möglichkeit für den Kunden jetzt
eine Stellungnahme der Druckerei bezgl. der Reklamation zu
„erzwingen“?

es geht hier doch nicht um eine Stellungnahme sondern um die Vertragserfüllung. Der Auftraggeber setzt dem Auftragnehmer einfach eine angemessene Frist (14 Tage), den Auftrag vertragsgemäß zu erfüllen.

Gruß

S.J.