Morgen.Mal angenommen,eine sehr bekannte Telefongesellschaft kommt ins Haus ,macht ein günstiges Angebot: 24 Std.telfonieren und Internetsurfen zu einem festen Preis.Das Gespräch findet im Beisein mehrerer Leute statt, einer davon unterschreibt .Der „Vertreter“ lässt keinen Durchschlag da , sagt aber morgen bekämen sie gleich den richtigen Vertrag .So geschah es auch .Leider hat keiner den Vertrag durchgelesen … , da standen nämlich ganz andere Sachen wie besprochen.
Nach ca einem Monat der Schock : eine Rechnung in Höhe von 900 Euro!!! Und die nächtse Rechnung ist noch unterwegs …
Gibt es noch eine Möglichkeit aus der Sache herauszukommen? Denn das es ein legaler Betrug ist steht außer Frage ! Aber, … hätte man den Vertrag doch mal durchgelesen…
Wo könnte man evtl. Hilfe holen?
Bin sehr dankbar für eure Tipps .
Denn das es ein legaler Betrug ist steht außer Frage !
sowas wie „legalen Betrug“ gibt es nicht (wir sind hier im Rechtsbrett).
Abgesehen davon würde ich es eher als blauäugige Dummheit bezeichnen (was es rechtlich gesehen wohl auch nicht gibt), für die man nun ordentlich Lehrgeld bezahlen muss.
Einzige Möglichkeit wäre, den Vertrag auf unzulässige Klauseln abzuchecken. Meist sind die aber wasserdicht abgefasst.
Das ist eine ziemlich kühne Behauptung und falsch. Da muss man sich nur mal ansehen, über welche Verträge bzw. AGB die meisten Entscheidungen denn so gehen.
leider sind solche Geschäftspraktiken „an der Haustür“ nicht selten. In den seltensten Fällen halten die Verträge jedoch einer rechtlichen Überprüfung stand - den von dir geschilderten Sachverhalt als wahr unterstellt. In jedem Fall solltet man in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen, da die betroffene Rechtsmaterie etwas komplexer ist und die jeweiligen Unternehmen auf „private“ Post der Verbraucher nur mit der Androhung gerichtlicher Schritte, Telefonterror, dubiosen Inkassounternehmen u.ä. reagieren.
In Frage kommen hier meiner Einschätzung nach eine Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung, je nach Widerrufsbelehrung eine Widerruf nach Haustürwiderrufsrecht, Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Aufklärungspflichten (C.i.C), unerlaubter Handlung, u.U. vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Würde mich also wundern, wenn nicht einer dieser Ansprüche greifen würde.