Weiss jemand ab welchen Mängeln man eine Rückabwicklung eines Kauf verlangen kann. Darf ein Händler einen Kunden Monate lang vertrösten?
Weiss jemand ab welchen Mängeln man eine Rückabwicklung eines
Kauf verlangen kann. Darf ein Händler einen Kunden Monate lang
vertrösten?
Kannst nicht vieleicht erstmal sagen worum es geht?
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Soweit ich weiß hat der Verkäufer aber erst ein Anrecht auf 3 Nachbesserungsversuche.
Erst nach dem 3 fehlgeschlagen Nachbesserungsversuch kann man den Kauf rückgängig machen oder Schadensersatz verlangen.
Meine das das so war. Korregiert wenn mich wenn ich falsche liege.
Ansonsten nochmal googlen oder wikipedia. Bin jetzt zu faul 
Weiss jemand ab welchen Mängeln man eine Rückabwicklung eines
Kauf verlangen kann. Darf ein Händler einen Kunden Monate lang
vertrösten?
Hallo einhor71,
rein theoretisch kann der Händler (Verkäufer) den Käufer so lange hinhalten, wie er lustig ist.
Das braucht sich der Käufer allerdings nicht gefallen zu lassen.
Zunächst: JEDE Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit ist ein Mangel i.S.d. § 434 BGB. Beim Vorliegen eines solchen Mangels kommt das Kaufmängelgewährleistungsrecht der §§ 434 ff BGB in Betracht.
Der Käufer kann Nacherfüllung verlangen, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB. Hierbei kann der Käufer tatsächlich eine Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) verweigern. Sollte der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche unternommen haben, die erfolglos blieben, gilt diese Art der Nacherfüllung als fehlgeschlagen.
Er kann den Kaufpreis Mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Wenn der Käufer seine Ansprüche durchsetzen will muss er mahnen. Er muss also ein Schreiben verfassen, in dem er zu Leistung innerhalb einer angemessenen Frist auffordert und auf das Eintreten rechtlicher, nicht näher bestimmten, Rechtsfolgen hinweisen.
Teilweise ist die Fristsetzung auch entbehrlich und es ergeben sich unmittelbar Ansprüche des Käufers (lesen: §§ 281 ff.; §§ 323 ff.; § 440 BGB)
Sollte der Verkäufer nicht reagieren und die Frist verstreichen lassen hat er sich ein Ticket nach Schmerzland gelöst *kleiner Scherz*
Jetzt kann der Käufer alle Ansprüche aus dem Kaufrecht geltend machen, die in Betracht kommen:
-§§ 437 Nr. 3, 280 I, II, 281 BGB: Schadensersatz wegen nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
-§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB: Schadensersatz bei Ausschluss der Leistungspflicht (Falls er nicht Nacherfüllen kann)
-§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 286 BGB: Ersatz des Verzugsschadens
-§§ 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
…um nur einige zu nennen!
Beste
Matrix