Hallo,
es wird immer wieder gesagt, dass der Hauptfall der mittelbaren Stellvertretung das handelsrechtliche Kommissionsgeschäft ist.
Stellvertretung - ob mittelbare oder unmittelbare - betrifft doch immer das Außenverhältnis. Der Kommissionsvertrag aber ist der Vertrag zwischen Kommittenten und Kommissionär, betrifft also ausschließlich das Innenverhältnis. Deshalb verstehe ich nicht, warum ein Kommissionsgeschäft mit einer Stellvertretung gleichgesetzt werden kann, obwohl verschiedene Rechtsbeziehungen (einmal Innen- und einmal Außenverhältnis) betroffen sind.
Vielen Dank
Martin Unterholzner