Mittelbare Stellvertretung und Kommissionsgeschäft

Hallo,

es wird immer wieder gesagt, dass der Hauptfall der mittelbaren Stellvertretung das handelsrechtliche Kommissionsgeschäft ist.

Stellvertretung - ob mittelbare oder unmittelbare - betrifft doch immer das Außenverhältnis. Der Kommissionsvertrag aber ist der Vertrag zwischen Kommittenten und Kommissionär, betrifft also ausschließlich das Innenverhältnis. Deshalb verstehe ich nicht, warum ein Kommissionsgeschäft mit einer Stellvertretung gleichgesetzt werden kann, obwohl verschiedene Rechtsbeziehungen (einmal Innen- und einmal Außenverhältnis) betroffen sind.

Vielen Dank

Martin Unterholzner

es wird immer wieder gesagt, dass der Hauptfall der
mittelbaren Stellvertretung das handelsrechtliche
Kommissionsgeschäft ist.

Das stimmt ja auch.

Stellvertretung - ob mittelbare oder unmittelbare - betrifft
doch immer das Außenverhältnis.

Du meinst das Außenverhältnis zwischen Vertreter und dem Dritten? Genau das ist eben nicht der Fall. Die mittelbare Stellvertretung ist aus Sicht des Dritten überhaupt keine Stellvertretung; §§ 164 ff. BGB gelten nicht.

Levay

Nun habe ich verstanden; Danke (owT)
Hallo Levay,

das war mir nie ganz klar.

Dank dir

Martin