Käufer eines Auktionshauses holt Ware nicht ab

Hallo,
angenommen, jemand hat über ein Internet-Auktionshaus etwas gekauft, was persönlich abgeholt werden muß + schon bezahlt wurde. Dieser hat es scheinbar auch noch im Namen eines anderen gekauft. Vorgeschlagene Abholtermine werden immer wieder ignoriert, scheinbar besteht kein Interesse an einer Abholung. Kurz und gut, es meldet sich plötzlich niemand mehr. Es wird dann in einer e-Mail vom Verkäufer eine Frist von 2 Wochen zur Abholung gesetzt, danach würde die Ware weiterverkauft werden. Ist dies möglich? Können evtl. Standgebühren verlangt werden bzw. muß der Verkäufer das gezahlte Geld zurückzahlen oder was kann er tun?
Vielen Dank für Tipps!
Viele Grüße,
Maaya

Hallo,

Es wird dann in einer e-Mail vom Verkäufer eine Frist von 2
Wochen zur Abholung gesetzt, danach würde die Ware
weiterverkauft werden. Ist dies möglich?

Der Verkäufer müsste noch von dem Kaufvertrag zurücktreten, d.h. gegenüber der Gegenseite den Rücktritt erklären.

Können evtl. Standgebühren verlangt werden

§ 304 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/304.html

Tatsächlicher Mehraufwand ja, pauschale Standgebühren nein.

muß der Verkäufer das gezahlte Geld zurückzahlen oder was kann er tun?

Ist die Frage ernst gemeint? Geld behalten, Standgebühren verlangen und dann auch den Kaufgegenstand nochmal weiterverkaufen und doppelten Umsatz machen geht natürlich nicht. Wenn VK zurücktritt, hat er das Geld zurückzuerstatten.

Vielen Dank für Tipps!
Viele Grüße,
Maaya

Viele Grüße
EK

Vielen Dank für die schnelle + kompetente Antwort! :smile: