Mahnbescheid - Einigung auf einen Vergleich

Hallo alle zusammen!

Angenommen Herr x hat Schulden bei der Firma y.
Irgendwann kommt - nach zahlreichen Widersprüchen gegen die Schreiben vom Inkassobüro z - ein Mahnbescheid vom Gericht.

Wenn sich nun x und z außergerichtlich auf einen Vergleich einigen, muss Herr x dann noch gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen? (mit der Begründung man habe sich auf einen Vergleich geeinigt)?

Ich habe nämlich gelesen, dass sonst das Mahnverfahren in die zweite Runde geht, weil sich nun das Gericht als eine externe Institution eingeschaltet hat, egal was x und z vereinbart haben ?

Bin gespannt auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

MfG
Y. Danneberg

Wird gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt, kann auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid ergehen; es ist also dringend anzuraten, den Widerspruch einzulegen. Kostet ein Kreuzchen und eine Briefmarke.

Levay

Muss Herr x denn einen kompletten oder einen Teilwiderspruch einlegen?
Ich nehme mal an einen kompletten.
Am besten mit der Begrüdung, dass man sich außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt hat.

Vielen Dank Levay für deine schnelle Antwort :smile: