Garantiefall --> wer hat recht?

hallo,

der käufer K. hat vor 13 monaten einen trockner bei verkäufer V. gekauft. nun ist das gerät defekt.

V. weigert sich den trockner gegen ein neues gerät zu ersetzen, verweist stattdessen auf eine service-hotline. hier soll K. mit einem techniker einen termin ausmachen, so dass das defekte gerät vor ort repariert werden kann.

kann K. darauf bestehen den trockner gegen einen neuen zu tauschen (neues gerät wäre bei V. verfügbar), oder hat muss er V. die möglichkeit zur nachbesserung einräumen?

wie wäre der sachverhalt, wenn der trockner einen monat nach kauf einen defekt hätte?

grüsse

t.

Der Käufer K soll doch mal in der Gebrauchsanleitung des Gerätes und in den Tageszeitungen lesen. Dann wird dem Käufer K ganz schnell klar, das jeder Hersteller ein recht auf nachbesserung hat. Ein Umtausch erst nach der zweiten erfolglosen Reparatur.

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Der Käufer K soll doch mal in der Gebrauchsanleitung des
Gerätes und in den Tageszeitungen lesen. Dann wird dem Käufer
K ganz schnell klar, das jeder Hersteller ein recht auf
nachbesserung hat. Ein Umtausch erst nach der zweiten
erfolglosen Reparatur.

Und der Antworter sollte entweder erst mal klarstellen, ob er zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheidet und einen Blick in § 439 I BGB werfen. Dort steht nämlich ganz klar, dass der Kunde das Wahlrecht hat! Dies betrifft aber nur den Fall der Gewährleistung.
Aber auch wenn es um Garantie geht ist Deine Antwort falsch. Denn dann findet sich die richtige Antwort weder in der Tageszeitung, noch in der Gebrauchsanweisung, sondern in den Garantiebestimmungen. Und wenn dort steht nach 13 Monaten ist eine Service Hotline anzurufen, dann ist eine Service-Hotline anzurufen. Und wenn da stehen würde bei defekt wird getauscht, dann wird eben getauscht.
Aber ich mach mir jetzt nicht die Mühe, den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu erklären. Das haben andere vor mir schon viel besser hingekriegt als ich das könnte: FAQ:1152

gruß

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Oh je
Hallo,

Der Käufer K soll doch mal in der Gebrauchsanleitung des
Gerätes und in den Tageszeitungen lesen. Dann wird dem Käufer
K ganz schnell klar, das jeder Hersteller ein recht auf
nachbesserung hat. Ein Umtausch erst nach der zweiten
erfolglosen Reparatur.

das schmerzt ja schon …

Gruß

S.J.