Frage zur FSK

Hi,

wenn ein Film gemäß FSk mit der Altersfreigabe 16 eingestuft ist und ein Mitarbeiter in einem Kino ein Kind (mit oder ohne Eltern ist offensichtlich Egal) in den Film lässt,
wer trägt die Schuld bzw wird haftbar gemacht?
Der Betreiber, Die eltern oder der Mitarbeiter?

hallo,

welcher schaden ist denn entstanden, für den eine haftung überhaupt in betracht kommen könnte???

lg dev

Ein „Schaden“ in dem Sinn ist nicht entstanden jedoch verstößt man doch gegen das Jugendschutzgesetz und wenn sich jetzt jemand beschwert, dass ein Kind in der Vorstellung war oder die Polizei eine Kontrolle durchführt wer hat denn dann den Verstoß zu verantworten?
Oder ist das mit dem FSK eher locker und nur eine Richtlinie und man kann nach eigenem ermessen entscheiden ob man Kinder mit Eltern in einen FSK 16 Film lässt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aloha.

welcher schaden ist denn entstanden, für den eine haftung
überhaupt in betracht kommen könnte???

Seit wann setzt Haftbarkeit einen Schaden voraus?

Gruß,
Zeh

Hi,

wenn ein Film gemäß FSk mit der Altersfreigabe 16 eingestuft
ist und ein Mitarbeiter in einem Kino ein Kind (mit oder ohne
Eltern ist offensichtlich Egal) in den Film lässt,
wer trägt die Schuld bzw wird haftbar gemacht?
Der Betreiber, Die eltern oder der Mitarbeiter?

der Betreiber ist verantwortlich für die Einhaltung des Jugenschutzgesetzes. Der Mitarbeiter hat allerdings u.U. arbeitsrechtliche Konsequenzen zu fürchten.

Gruß,

Ma „IANAL“ lte