Öffentliche Webalben

Hallo,

angenommen Studend X sucht nach Abbildungen für eine Seminararbeit und findet per Google ein entsprechendes Bild im öffentlichen Webalbum von Y, X versucht daraufhin alles, um Y zu kontaktieren um zu fragen, ob das Bild verwendet werden dürfte - Namen googlen u.ä. Inhalte suchen, da auf der Seite selbst keinerlei Kontaktdaten angegeben werden.
Die Seite betont an mehreren stellen, dass es ein öffentliches Webalbum ist und bietet sogar eine eigene Funktion für Bilderdaten an, sowie eine Bild-herunterladen Funktion.

Darf X das Bild unter Angabe von Y und des Fundortes verwenden?

lg
Kate

Hallo!

Nein!

Gruß
Falke

Danke ^^

lg
Kate

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

ein pauschales „Nein“ erscheint mir etwas kurz.
Auch ich habe so ein öffentliches Fotoalbum und kann beim hochladen zwischen den Optionen wählen „Anderen das herunterladen erlauben“ oder eben nicht.
Wenn ich die Option „Nein“ wähle, so erscheint im Web die Option „Bild herunterladen“ überhaupt nicht.
Da müsste man sich die AGB der entsprechenden Seite mal anschauen.
Desweiteren müsste aber auf der Seite ein Kontakt zum Inhaber des Fotoalbums erkennbar sein um auch evtl. gegen das Einstellen von verfassungsfeindlichem Material etc. vorgehen zu können.

Gruss Jakob

Hallo!

Deine Antwort geht m.E. am Thema vorbei: zum einem geht es nicht um das schlichte Downloaden (für was man letztendllich auch nicht unbedingt einen extra Button bräuchte) sondern um die Frage:

„Im Netz stehen Fotos, die ich weiter verwendet möchte. Der Besitzer meldet sich aber nicht. Kann ich sie dann trotzdem für meine eigenen Sachen verwenden, wenn ich die Quelle nenne.“

Da bringen auch die AGB des Betreibers nichts, da dieser wohl nicht die Verwertung des Fotografen regelt.

Gruß
Falke

Moin,

sehe ich eben nicht ganz so.
Aber sofern man mit dem Rechteinhaber tatsächlich nicht in Verbindung treten kann wird es natürlich schwierig.

Gruss Jakob

Hallo!,

sehe ich eben nicht ganz so.

Was siehst du eben nicht so? Dass der Plattformbetreiber über die Vertriebsrechte fremder Fotos bestimmen darf?

Aber sofern man mit dem Rechteinhaber tatsächlich nicht in
Verbindung treten kann wird es natürlich schwierig.

Unmöglich!

MfG
Falke

Moin,

Was siehst du eben nicht so? Dass der Plattformbetreiber über
die Vertriebsrechte fremder Fotos bestimmen darf?

Genau. Die AGB „könnten“ besagen, dass derjenige, der die Fotos hochlädt versichert, dass diese frei von Rechten Dritter seien und er mit dem Hochladen einer weiteren Verwendung zustimmt.
Ähnlich ist es ja mit den AGB dieser Seite, siehe Punkt 7:
Der/die Nutzer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm/ihr übermittelte Inhalte gespeichert und im Rahmen des Dienstes auf eigenen oder fremden Websites unter einer anderen Domain-Adresse oder auf anderen elektronischen oder nicht elektronischen Medien verfügbar gemacht werden.
Also so ganz abwegig finde ich meine Ansicht nicht. Oder wie interpretierst Du „verfügbar machen“?

Gruss Jakob

Abend,

Also so ganz abwegig finde ich meine Ansicht nicht. Oder wie
interpretierst Du „verfügbar machen“?

Weitere Verwendung: abspeichern des Plattformbetreibers im Cache, auf dem Webserver etc.
Verfügbar machen: Am Bildschirm anzeigen, ausdrucken, per eMail im Newsletter verteilt wird

Gruß
Falke

Moin,

Verfügbar machen: Am Bildschirm anzeigen, ausdrucken, per
eMail im Newsletter verteilt wird

Eben. Und aufgrund der AGB eben ohne den Urheber dazu zu befragen.
Ich gebe zu, der Vergleich hinkt etwas. Zum einen, weil es bei WWW nicht um Bildmaterial geht, zum anderen, weil man bei hier verfassten Beiträgen sicher über die Schöpfungshöhe der Beiträge streiten kann.

Gruss Jakob©

Richtig! Aber hier gibt der Urheber dem Seitenbetreiber das Recht, seinen Artikel im Web z.B. über ein Forum, Newsletter etc. zu verbreiten. Der Urheber überträgt aber dem Seitenbetreiber nicht das Recht, dieses wiederum an Dritte zur weiteren Verwendung zu verbreiten.

Gruß
Falke